Wer für einen überschaubaren Zeitrahmen arbeitslos war, muss sich dafür nicht schämen, denn das ist heute fast schon alltäglich.
Grundsätzlich „erlaubt“ sind drei Monate Arbeitslosigkeit. Diese werden – wenn sie ordentlich im Lebenslauf aufgeführt sind – nicht zum Ausschlusskriterium für den neuen Job werden.
Allerdings muss stichhaltig erklärt werden können, warum keine Anschluss-Anstellung vorhanden war. Liegt dies an der fristlosen Kündigung wäre der Grund natürlich fatal, aber wenn die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen vergleichsweise rasch einflatterte, wird kein Bewerber verdammt, der nicht am nächsten Tag eine neue Anstellung hatte. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im folgenden Beitrag.
Der 1. Tipp ist rein emotionaler Natur: Akzeptieren Sie die Situation, denn Sie sind bemüht Sie zu ändern – Lethargie, Schuldgefühle oder Missstimmung helfen aber in dieser Situation ganz sicherlich nicht weiter. Warum? Weil der Personalreferent mit seinen Sensoren genau darauf gepolt ist, solche Unsicherheiten zu erkennen. Die Folge: Er wird explizit die Gründe erfragen und das wird für Sie schlicht unangenehm bzw. bringt Sie im schlimmsten Fall komplett aus dem Konzept. Deswegen gilt: Wer die Situation „arbeitssuchend“ als solche akzeptiert, der kann auch besser damit umgehen. Eine temporär begrenzte Zeit der Arbeitssuche ist im Übrigen nur eine Randnotiz im Bewerbungsschreiben, denn eigentlich geht es ja vielmehr darum, sich als kompetente und motivierte Fachkraft zu präsentieren.
Tipp 2: Achten Sie auf die Formulierung. „Arbeitslos“ ist um ein Vielfaches negativer bzw. resignierter als die Formulierung „Arbeit suchend“. Wer nach Arbeit sucht, ist aktiv, bildet sich weiter, hält sein Fachwissen up-to-date und möchte eigenständig viel dafür tun, wieder einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzukommen. Wer hingegen „arbeitslos“ ist, wird oft als antriebslos und motivationslos angesehen. Auch an Engagement scheint es Arbeitslosen eher zu fehlen, als Arbeit Suchenden.
Tipp 3: Zeigen Sie, wie Sie die Zeit ohne Arbeit genutzt haben. Wer während der Arbeitssuche sich um eine Weiterbildung bemüht hat, Fachwissen sichernde oder Fachwissen fördernde Kurse absolviert hat, der darf dies auch deutlich sagen. Je nach Qualität und auch Länge der Fortbildung können diese Daten im Lebenslauf gelistet werden. Ermöglicht die aus der Arbeitssuche resultierende Fortbildung nun den Einstieg in einer komplett neuen Branche, ist das Thema so „brisant“, dass es auch ins Bewerbungsschreiben darf.
Die Wahrheit in einfachen Worten auf den Punkt bringen
Wer beim Bewerbungsschreiben auf die Wahrheit setzt, kann kaum etwas falsch machen. Deswegen sind die folgenden Formulierungen sicherlich gängig und als Orientierungshilfe durchaus empfehlenswert:
„Nach Umstrukturierungsmaßnahmen folgte der Personalabbau. Davon war auch ich betroffen, weshalb ich aktuell auf der Suche nach einer neuen Anstellung bin. Um die mir angebotene Unterstützung seitens der Transfergesellschaft bestmöglich zu nutzen, mache ich gerade den Lkw-Führersein, um mich als Fachkraft für Lagerlogistik mit Zusatzqualifikation bewerben zu können.“
„Mein ehemaliger Arbeitgeber hat Konkurs angemeldet. Da diese Entscheidung doch vergleichsweise schnell getroffen wurde, bin ich aktuell auf der Suche nach einer neuen Anstellung. Kurzfristig konnte ich einen Aushilfsjob im Einzelhandel finden, jedoch bin ich jung und ungebunden und möchte selbstverständlich einer Vollzeit-Beschäftigung nachgehen.“
„Aus gesundheitlichen Gründen habe ich mich dafür entschieden, meinem Ex-Arbeitgeber den Rücken zu kehren. Dieser Schritt war nicht einfach, aber persönlich nötig. Nun bin ich wieder gesund und voller Elan, neu durchzustarten. Gerne würde ich das Projekt Neustart bei Ihnen in Angriff nehmen.“
Was tun bei längerer Arbeitslosigkeit?
Wer länger als sechs Monate arbeitslos ist, erweckt den Eindruck, sich nicht genug um eine neue Anstellung zu kümmern. Das bedeutet für den Personalreferenten, dass der Bewerber keine Motivation hat, kein Engagement zeigt und sich letztlich auch zu sehr auf die Arbeitsagentur verlässt, die doch schließlich für ihn „zuständig“ ist. Und noch eine zweite Tatsache schreckt Arbeitnehmer davon ab, jemanden anzustellen, der bereits über sechs Monate nicht mehr erwerbstätig ist: die Wiedereingliederungszeit. Natürlich ist es mit dem Arbeiten eigentlich so wie mit dem Fahrradfahren – man verlernt es nicht, aber ebenso gilt, dass der Mensch ein Gewohnheitstier ist, der sich eben auch leicht an die „einfache“ Lebensweise ohne festen Job gewöhnen kann.
Exkurs: Selbstständig statt arbeitslos
In manchen Branchen ist es vergleichsweise einfach, vorübergehend auf selbstständiger bzw. freiberuflicher Basis tätig zu sein, denn viele Unternehmen scheuen die Festanstellung und bevorzugen einen flexiblen Freelancer. Um weiterhin im gelernten Beruf tätig zu sein, ist dieser Weg in jedem Fall eine Überlegung wert. Wer mit dem Gedanken spielt, sich langfristig eine Existenz aufzubauen, kann sogar den Gründungszuschuss beantragen, um eine finanzielles Starter-Kit zu haben.
Aber Achtung: Dieser „schnelle“ Weg, der durchaus von Engagement zeugt, kann auch die Abkehr vom Angestelltenverhältnis sein. Das bedeutet zweierlei: Wer längerfristig selbstständig ist und dabei noch erfolgreich ist, hat oft gar keine Ambitionen mehr, in den Job zurückzukehren. Und andersherum kann der Personalreferent dann natürlich fragen, warum es mit der Selbstständigkeit denn nicht geklappt hat bzw. inwiefern sich der selbstständig Tätige überhaupt noch in die Strukturen des Angestelltendaseins zurückbegeben kann.
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