Bewerbung: Absage an den Arbeitgeber Formulierung

Bewerbungsschreiben I. Vorstellungsgespräch I. Zusage I. Herzlichen Glückwunsch!

Bewerbungsschreiben II. Vorstellungsgespräch II. Zusage II. Jetzt stehen Sie vor einem Problem!

Unzählig viele Bewerbungen scheinen Sie geschrieben zu haben und jetzt flattern gefühlt zeitgleich gleich zwei Zusagen ein und Sie wissen: Einer wird den „Schwarzen Peter“ ziehen. Wer dies sein sollte und wie Sie ihm das erklären, erfahren Sie in diesem Artikel.

Der 1. Schritt aus dem „Luxusproblem“: eine Entscheidung fällen

Um eine Entscheidung für oder gegen einen Arbeitgeber treffen zu können, benötigen Sie eins: Klare Kriterien nach denen Sie entscheiden möchten. Das heißt, dass Sie zunächst einmal eine Liste erstellen, die die folgenden Inhalte beinhalten könnte:

  • der Bewerbungsprozess: Wie haben Sie sich vom Lesen der Stellenanzeige bis hin zur Zusage des jeweiligen Unternehmens gefühlt? Hatten Sie ein mulmiges Gefühl oder waren Sie freudig? Neugierig? Interessiert? Oder paralysiert? Nun versuchen Sie dem Bewerbungsprozess eine Note zu geben. Der Einfachheit halber verwenden viele die Noten 1 bis 6 in Analogie zu den aus der Schule bekannten Noten, bei denen in Deutschland die 1 die beste Note ist und die 6 die schlechteste.
  • der Job: Wie gut passt der Job zu Ihren Qualifikationen? Welche Chancen bietet Ihnen diese Anstellung in punkto Weiterbildung, Verantwortung, Gehalt und Karriere? Können Sie sich vorstellen, diesen Job sehr lange auszuüben? Auch hier vergeben Sie eine der Noten 1 bis 6.
  • das Unternehmen: Auch wenn nicht jeder Betrieb zu „Deutschlands besten Arbeitgebern“ gehört, heißt das noch lange nicht, dass der Arbeitgeber schlecht ist. Was halten sie von Ihrem potentiellen neuen Arbeitgeber? Können Sie sich in die dort herrschenden Strukturen einfinden? Liegt Ihnen die Atmosphäre in Betrieb? Vergeben Sie eine Note von 1 bis 6.
  • der Benefit: Ihr künftiges Gehalt ist sicherlich ein entscheidender Faktor, doch auch etwaige Zusatzvergünstigen wie kostenlose Getränke und Obst, Vergünstigungen im Einzelhandel oder bei Versicherungen sollten in diese Rechnung ebenso mit einbezogen werden wie der Anfahrtsweg, der letztlich auch finanzielle Auswirkungen haben. Auch hier vergeben Sie eine Note auf der Skala von 1 bis 6.
Der erste Schritt muss sein, sich für einen Betrieb zu entscheiden. Um diese Entscheidung nachvollziehbar zu machen, hilft eine Liste. Sonst wird die Entscheidung schnell zum individuellen Bauchgefühl – und damit später leicht bereubar.

Addieren Sie nun die Noten und dividieren Sie die Summe durch vier (oder die Anzahl der Kriterien, die Sie anlegen, wenn Sie sich für einen anderen Kriterienkatalog entschieden haben). Wer die beste Note hat, sollte auch Ihre Zusage erhalten. Dem anderen Betrieb müssen Sie eine Absage schicken.

Formulierungsratgeber: So klappt’s mit der Absage

Die oberste Prämisse bei einer Absage lautet: Seien Sie ehrlich, fair und höflich und bedenken Sie immer, dass Sie irgendwann wieder im Kontakt zum Betrieb stehen könnten, also verscherzen Sie es sich nicht nicht durch mangelnde Offenheit, falsche Formulierungen oder gar Überheblichkeiten. Die Does and Dont’s können Sie in der folgenden Tabelle nachlesen:

So passt die Formulierung … so eher nicht
„Zunächst einmal möchte ich mich für Ihre Zusage und das mir damit entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Umso schwerer fällt es mir, Ihnen heute – nach reiflicher Überlegung – mitteilen zu müssen, dass ich die Stelle nicht antreten kann, da ich zeitgleich eine zweite Stelle angeboten bekam, die aktuell besser meiner Qualifikation entspricht.“ „Sie waren nicht der einzige Betrieb der mich haben wollte und Sie gehen nun leider leer aus, weil das andere Unternehmen einfach besser zahlt.“
„Zugegeben, jetzt haben Sie mich einige schlaflose Nächte gekostet, weil ich mich – wie schon besprochen – beim Vorstellungsgespräch und beim Probearbeiten bei Ihnen sehr wohl gefühlt habe. Umso schwerer fällt es mir nun, Ihnen absagen zu müssen, da ich in der Summe aller Entscheidungskriterien eher zu einem anderen Betrieb tendiere.“ „Die Fahrzeit war für mich das entscheidende Kriterium. Da ich sehr viel Wert auf meine Freizeit lege, stand dieser Faktor bei der Entscheidung gegen Ihren Betrieb an erster Stelle.“
„Vielen Dank für den freundlichen Einblick, den Sie mir in Ihr Unternehmen im Laufe des Bewerbungsprozesses gestattet haben. Leider muss ich Ihnen heute mitteilen, dass ich mich aktuell noch nicht bereit dafür fühle, in einem weltweit agierenden Betrieb durchzustarten – die Betonung liegt auf noch nicht. Deswegen habe ich mich nun dazu entschieden, zunächst in einem anderen Unternehmen weitere Erfahrungen zu sammeln, um vielleicht dann besser gerüstet zu sein für Ihr Unternehmen.“ „Offensichtlich schein mein Versuch gut aufgegangen zu sein, Ihnen zu zeigen, dass ich der optimale Bewerber bin. Doch irgendwas gefällt mir an Ihrem Unternehmen nicht, deswegen möchte ich die von Ihnen gestellte Zusage lieber ablehnen.“

Die andere Seite: Deswegen halten Arbeitgeber ihre Gründe geheim

Für einen kurzen Exkurs sei an dieser Stelle einmal die Seite gewechselt: Natürlich erhalten Bewerber auch Absagen und die sind mitunter recht karg formuliert: Dank, Absage und Glückwünsche sind die drei Essentials, die jede Absage haben sollte. Natürlich darf ein Unternehmen auch darauf hinweisen, den Bewerber künftig gerne weiterhin in der Auswahl zu berücksichtigen und zu diesem Zweck im Bewerberpool aufzunehmen.

Arbeitgeber befinden sich – gerade bei der Absage – nämlich auf rechtlich sehr dünnem Eis, denn Sie dürfen die Gesetze im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in keinem Fall verletzen. Das bedeutet, dass Bewerber nicht wegen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrer Behinderung oder zig anderer Punkte eine Absage erhalten dürfen. Deswegen sind Absagen in aller Regel sehr karg gehalten. Nachfragen ist dem Bewerber natürlich erlaubt.

Bildnachweis: ferkelraggae/fotolia.com, Marco2811/fotolia.com

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