Sicherlich wünscht sich jeder Bewerber Erfolg bei der Jobsuche, sonst hätte er sich ja letztlich nicht beworben, aber kaum ein Arbeitsuchender wechselt einmal gedanklich die Seite – um sich in die Lage eines Personalreferenten zu versetzen.
Dieser sollte manchmal am besten hellseherische Kräfte haben, denn selbst nach Bewerbungsschreiben und Vorstellungsgespräch kann der Eindruck des Bewerbers komplett falsch sein – bzw. sich nicht als guter Eindruck in der Praxis durchschlagen. Wann dies passiert?
Wenn der Bewerber mit der Darstellung oder Einschätzung seiner eigenen Fähigkeiten geschummelt hat. Doch es gibt eine Lösung, um diese oder andere Ungereimtheiten im Vorfeld zu entdecken: das Probearbeiten. Wer nichts zu verbergen hat, kann dem künftigen Wunsch-Arbeitgeber gleich im Bewerbungsschreiben die Möglichkeit einer Probearbeit anbieten.
„Ich spreche fließend Französisch.“ Wer dies in das Bewerbungsschreiben tippt, der muss darauf gefasst sein, dass die perfekten Französischkenntnisse auch in der Praxis getestet werden – und vielleicht sogar schon im Vorstellungsgespräch. „Ich beherrsche SAP“ ist hingegen ein Satz, der weniger leicht gleich im Bewerbungsgespräch auf den Wahrheitsgehalt überprüft werden kann, denn SAP bedeutet: Rein in die Praxis und Fähigkeiten unter Beweis stellen. Die Lösung ist an dieser Stelle ein Probearbeitstag oder (bei der Bewerbung um eine Ausbildungsstelle) ein Praktikum im Vorfeld.
Um diesen Probearbeitstag als Bewerber im Bewerbungsschreiben direkt anzubieten, eignen sich diese Formulierungen:
- „Damit Sie sich ein Bild meiner Praxiskenntnisse machen können, schlage ich vor, einen Tag zur Probe zu arbeiten.“
- „Da ich eher ein Mensch der Taten bin, würde ich Ihnen gerne im Rahmen einer Probearbeit zeigen, welche Fähigkeiten und Kenntnisse ich mitbringe.“
- „Gerne lerne ich Sie im Rahmen einer Probearbeit oder eines Bewerbungsgespräches einmal persönlich kennen.“
- „Gerne nehme ich mir einige Tage Zeit, um in Ihrem Betrieb zur Probe zu arbeiten. So können wir schnell herausfinden, ob auch in Ihren Augen meine Qualifikationen zu den von Ihnen gestellten Anforderungen passen.“
- „Zugegeben, ich bin neugierig. Sie auch? Dann schlage ich Ihnen gerne vor, dass Sie sich im Rahmen einiger Probearbeitstage ein Bild von mir machen können – und ich meine spätere Arbeitsstätte ansehen kann.“
Das bedeutet Probearbeit in der Praxis
Probearbeit bedeutet einen oder mehrere Tage die Möglichkeit zu haben, in die Arbeitspraxis beim Wunsch-Arbeitgeber „reinzuschnuppern“. Dabei sind in der Regel beide Seiten sehr neugierig: Der Arbeitgeber möchte sehen, wie Sie sich im Betrieb einfinden und wie Sie im Team klarkommen. Auch die Art, wie Sie sich einsetzen, ist ausschlaggebend für einen anschließenden positiven oder aber negativen Bescheid. Warum sich die Motivation eines Bewerbers besonders bei der Probearbeit zeigt? Weil der Probearbeiter nicht zur Arbeit verpflichtet ist und auch die Option hat, einfach nur zuzusehen. Ein positives Bild wirft das auf die Motivation allerdings nicht. Um die Probearbeit zu nutzen, um Ihren Wunsch-Arbeitgeber von sich zu überzeugen, sollten Sie diese Tipps beherzigen:
- Zeigen Sie sich engagiert, motiviert und offen. Das bedeutet, dass Sie sowohl pünktlich zur Arbeit erscheinen, mit anpacken, wenn es die Arbeit zulässt, und sowohl interessiert bei der Sache sind, als auch offen auf Kollegen zugehen. Aber Achtung: Non stop Smalltalk zu betreiben, ist damit nicht gemeint, denn das will kein Arbeitgeber gern sehen. Ebenso schlecht kommt Übereifer an – denn auch in der Arbeitswelt wollen Sie nicht als der Streber-Außenseiter gelten, oder? Wer sich kommunikativ zeigt, frägt interessiert nicht – ohne nur von sich zu erzählen.
- Wer als Bewerber anbietet, zur Probe zu arbeiten, der bietet einige wenige Tage an. Auch wenn ein Personalreferent den Bewerber zur Probearbeit auffordert, kann es sich nur um wenige Arbeitstage handeln, denn diese reichen als sogenanntes „Einfühlungsarbeitsverhältnis“ voll und ganz aus. Wer indes um eine mehrwöchige Probearbeit gebeten wird, sollte hellhörig werden. Dann liegt der Verdacht nahe, dass der Arbeitgeber nur auf günstige (da kostenlose) Hilfsarbeiter aus ist. Mehrere Wochen Probearbeit gelten dann eher als Praktikum – und dass sollte (außer bei Schulpraktika) auch vergütet werden. Wem das nicht altersgemäß erscheint, kann ein befristetes Probearbeitsverhältnis abschließen. Wer bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet ist, sollte die Probearbeit dort anzeigen – und ist so ein Stück weit vor Schwindlern geschützt. In einer Datenbank wird dort nämlich gespeichert, wie oft Probearbeit seitens des Arbeitgebers angeboten wird. Wer in einem Betrieb angestellt ist und sich anderweitig bewirbt, sollte auf die Probearbeit verzichten. Das kann im schlechtesten Fall zur fristlosen Kündigung führen.
- Informieren Sie sich im Vorfeld über den Dresscode, der im Betrieb Usus ist. Nutzen Sie die Kenntnisse, die Sie bereits über den Betrieb erlangt haben, und ergänzen Sie etwaige Wissenslücken durch gezieltes Nachfragen. Auch wenn es vielleicht schon fast zu einfach klingt, ist es wichtig ruhig und natürlich zu bleiben. Ja, Sie stehen unter Beobachtung, aber der Betrieb andererseits auch, denn auch Sie haben die Chance, sich vor Ort zu informieren.
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