Wohl kaum jemand schreibt – auf der Suche nach einer Arbeitsstelle – nur eine Bewerbung, wartet (oft wochen- und monatelang) auf eine Rückmeldung und stürzt sich erst nach einer Absage in die nächste Stellensuche.
Natürlich wissen auch die potentiellen Arbeitgeber, dass ein Bewerber nicht nur einen einzelnen Betrieb anspricht. Im schlimmsten Fall kommen Absagen aus allen Richtungen.
Im besten Fall kommen mehrere Ladungen zum Vorstellungsgespräch – und mehrere Zusagen.
Dann heißt es, zunächst einmal abzuwägen, welches Unternehmens es werden soll – und wie (möglichst diplomatisch) dem Mitbewerber um die Stelle als Arbeitgeber abgesagt werden kann. Tipps für dieses vergleichsweise positive Dilemma finden Sie in diesem Beitrag.
Warum wird eine Absage nötig?
Die eingangs dargestellte Szene ist nur eine von vielen Möglichkeiten, eine Bewerbung zurückziehen zu müssen: Sie haben sich für einen anderen Arbeitgeber entschieden. Ebenso legitim ist sicherlich der Grund, sich doch für ein (weiterführendes) Studium oder den Besuch einer weiterführenden Schule entschieden zu haben – auch das ist letztlich ein Grund, der beruflich bedingt ist, denn die Anstellung wird dem Beruf des Schülers bzw. Studenten vorgezogen. Daneben gibt es noch viele private Gründe, die dazu bewegen können, keine neue Stelle anzutreten, wie beispielweise ein Umzug, eine Schwangerschaft, ein Pflegefall, eine Krankheit und viele weitere persönliche Schicksale (positiver oder negativer Natur).
Formulierungsratgeber: So wird richtig abgesagt
Eins vorweg: Eine Bewerbung zurückzunehmen ist im Grunde genommen nicht verwerflich. Viel schlimmer ist es, das Unternehmen hinhalten zu wollen, eine Stelle nur zum Schein anzutreten (um dann noch in der Probezeit wieder zu kündigen) oder eine Zusage einfach nicht in die Tat umzusetzen. Dann, so können Sie sich sicher sein, brauchen Sie sich in diesem Betrieb nicht noch einmal zu bewerben. Das Argument „später erinnert sich keiner mehr daran“ gilt im Übrigen nicht, denn, wer ein falsches Verhalten an den Tag legt, der bleibt im Gedächtnis eines Personalreferenten.
Und auch größere Betriebe haben eine Möglichkeit gefunden, sich technisch an die Bewerber erinnern zu lassen, oder warum glauben Sie, dass in Online-Formularen meist die Frage steht, ob Sie sich schon einmal im Unternehmen beworben haben?
Folgende Formulierungen können Sie verwenden, um eine Bewerbung (schriftlich oder mündlich) zurückzuziehen.
Bewerbung zurückziehen? Das gehört dazu!
In der Form ähnelt der Rückzug einer Bewerbung ein wenig dem Bewerbungsschreiben selbst: Neben Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und Ihren Kontaktdaten muss natürlich der Name und die Anschrift des Empfängers sowie das Datum auf das Absageschreiben. Im Betreff steht die Stelle, auf die Sie sich beworben haben. Nach der persönlichen Anrede folgt die eigentliche Absage. Das Schreiben endet mit einer Grußformel sowie einer Unterschrift. Inhaltlich betrachtet, gehört es zum guten Ton, sich zu bedanken, ein bis zwei Gründe für die Absage zu nennen und freundlich zu bedauern, dass nichts aus der geschäftlichen Beziehung geworden ist.
Zwei Gründe, die Bewerbung ordentlich zurückzuziehen
Natürlich gibt es keine schriftlich fixierte Verpflichtung, eine Bewerbung offiziell zurückzuziehen – aber eine moralische gibt es in jedem Fall. So sprechen letztlich zwei Gründe dafür, eine Bewerbung ordentlich zurückzuziehen:
1.) Fairness. Wer seine Bewerbung offiziell zurückruft, der handelt fair – und zwar dem Unternehmen gegenüber, das sich die Bewerberauswahl in der Regel nicht gerade leicht macht. Doch auch Mit-Bewerbern gegenüber ist dieses Verhalten nur fair, denn Sie machen die Stelle frei für einen anderen.
2.) Zukunft. So abgedroschen die Floskel „man sieht sich im Leben immer zweimal“ auch klingen mag – auch im Berufsleben ist das natürlich möglich. Und so ist es nur sinnvoll, den Betrieb ordentlich und ehrlich zu informieren, dass Sie die Bewerbung zurückziehen möchten. Vielleicht müssen Sie später eine geschäftliche Partnerschaft mit diesem Betrieb eingehen oder sich sogar noch einmal bewerben – dann macht es nur Sinn, sich „im Guten“ zurückgezogen zu haben.
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