Wenn es eine „frequently asked question“ von Müttern im Job gibt, dann ist es sicher diese: Soll ich in der Bewerbung erwähnen, dass ich ein Kind habe? Dabei ist zwar die Frage „muss ich meine familiäre Situation erwähnen?“ schnell mit einem „nein“ beantwortet, denn rechtlich gibt es keine Verpflichtung dazu, nur die Frage nach dem „soll“ muss im Prinzip jede Mutter für sich selbst beantworten.
Hilfreich bei der Entscheidung könnten insbesondere die Art des Jobs und der Stellung sein, denn für einen Aushilfsjob ist die private Situation sicherlich nicht entscheidend – für eine Festanstellung mit Karriereoption indes schon.
Wie bereits eingangs erwähnt, hat die Bewerberin keinerlei Verpflichtung dazu, sich selbstständig über ihre familiäre Situation zu äußern – selbst wenn der Lebenslauf „lückenlos“ sein soll. Dieser Hinweis bezieht sich nämlich nicht auf private Angelegenheiten. Wird sie hingegen im Bewerbungsgespräch nach Kindern gefragt, darf sie geborene Kindere nicht verleugnen, wohl aber, dass sie einen Kinderwunsch hegt. Die Praxis zeigt: Oft interessieren sich kleinere Unternehmen stärker für die persönliche Situation der Bewerberin, denn hier wird stärker auf die Person geachtet, die eben auch ins Team passen muss.
Nicht rechtens, aber oft die Praxis
Was leider häufig zu beobachten ist, ist die Tatsache, dass der Personalreferent aufgrund der persönlichen Angaben Rückschlüsse zieht. Dann haben es insbesondere junge Frauen schwer, die im Verdacht stehen, in absehbarer Zeit eine Familie gründen zu wollen. Aber nochmal: Rein rechtlich ist dieses Vorgehen nicht erlaubt, denn die Option, eine Familie gründen zu wollen, kann nicht zum Ausschlusskriterium für eine Stelle werden – doch da dieser Grund einem Betrieb nur selten nachzuweisen ist, bleibt die Tatsache, dass junge Frauen zwischen 25 und 35 Jahren es vergleichsweise schwierig haben, eine Stelle zu finden. Noch schwieriger wird’s, wenn sie gerade frisch verheiratet sind. Die rechtliche Grundlage ist im Übrigen das AGG, das Allgemeine Gleichstellungsgesetzt, das besagt, dass Bewerber nicht „aufgrund der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ benachteiligt werden dürfen.
Wer Kinder verschweigt, nimmt häufig eine „Lücke“ in Kauf
Personalreferenten können sich oftmals selbst ausrechnen, warum wohl eine dreijährige Arbeitspause im Lebenslauf steht, die wie eine vermeintliche Lücke wirkt und nach der die Bewerberin wieder Teilzeit gearbeitet hat. Das sieht im Grunde alles nach einer Familienpause aus – doch die Bewerberin hat das Rechte, diese zu verschweigen. Doch was bedeutet das? Ein Personalreferent mit eigenen Kindern könnte irritiert darauf reagieren, dass eine Mutter ihre Familie verschweigt. Ein Single-Personalreferent könnte sie gar als wenig selbstbewusst einschätzen, wenn sie sich förmlich nicht traut, zu ihrer Familie zu stehen. So kommt es also immer darauf an, wer die Bewerbung zu Gesicht bekommt und wer letztlich auch darüber entscheidet, ob die Bewerberin es bis zum Vorstellungsgespräch schafft.
Wer in der Bewerbung kein Wort über das Kind oder die Kinder verliert, verspielt auch sein Recht auf Verständnis beim Arbeitgeber zu hoffen, wenn es einmal Probleme mit der Betreuung gibt oder das Kind kurzfristig erkrankt. Experten raten dazu, Kinder erst im Vorstellungsgespräch zu erwähnen – wenn die Bewerberin die Chance hat, zu erklären, wie die Betreuung geregelt ist. Alternativ kann ein Satz dazu im Bewerbungsschreiben stehen. Bewerberinnen sollten sich nicht sorgen, dadurch als „Mutter“ abgetan zu werden, sondern sollten dadurch zeigen: Ich bin ein lösungsorientierter Mensch und besitze auch die emotionale Stärke, mich als Mutter zu bewerben, weil die Betreuung ist ohnehin bestens geregelt. Mögliche Formulierungen könnten also sein:
„Da sich die Betreuungssituation meiner sechsjährigen Tochter nun geändert hat, freue ich mich, wieder in meinen erlernten Beruf arbeiten zu können. Um mich beruflich fit zu halten, habe ich bei einem Mentoring-Programm teilgenommen, durch das ich in den letzten Jahren einige EDV-Kenntnisse hinzugewinnen konnte. Gerne möchte ich diese in ihrem Betrieb in die Praxis umsetzen.“
„Schule, Hort und die Großeltern im selben Haus geben mir die Möglichkeit, mich mit gutem Gewissen auf die Stelle als ___ zu bewerben. Durch das durchaus ausgeklügelte Betreuungskonzept bin ich in meiner Arbeitszeit nicht eingeschränkt und kann auch Abend- und Wochenendtermine gut koordinieren.“
Grundsätzlich gilt: Wer glaubhaft vermittelt, dass die Betreuung bestens geregelt ist, für den sind auch Kinder nicht zwingend nachteilig im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens. Auch das Alter des Kindes ist entscheidend, denn ab dem Alter von 12 Jahren gehen Personalreferenten davon aus, dass die Kinder vergleichsweise selbstständig agieren können.
Ein kurzer Ausstieg oder sinnvolle Zwischentätigkeiten werden positiv gesehen
Wer drei Kinder im Abstand von jeweils drei Jahren bekommen hat und zwischendurch keiner Beschäftigung mehr nachgegangen ist, wird sich schwer tun neun Jahre „Arbeitsplatzabstinenz“ zu überbrücken. Wer indes nebenbei gejobbt hat, sich weitergebildet hat oder anderweitig unter Beweis gestellt hat, dass es neben dem Mutterdasein noch etwas anders gab, der hat deutlich positivere Aussichten auf eine Anstellung. Der Grund: Für den Personalreferenten wirkt dies authentischer, als nach neun Jahren zu sagen „ich habe meinen Beruf vermisst und möchte wieder zurück“.
Tipp: Auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Unternehmen achten!
Betriebe, die die Zeichen der Zeit erkannt haben, und auf Fachkräfte setzen (unabhängig vom familiären Background), bieten häufig firmeninterne Lösungen, die der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung tragen. Wer einen Betriebskindergarten hat oder Gleitzeit anbietet, wirbt auch stark damit, so dass Bewerberinnen mit Kind diesen Vorteil auf den ersten Blick erkennen können.
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