Was beim Bewerbungsschreiben verpönt ist, ist bei den Anlagen einer Bewerbung durchaus legitim – das Anlehnen an Beispiele, Muster und Vorlagen. Doch auch hier gibt es nicht das eine Muster, an das sich alle Bewerber sklavisch halten, sondern eine Vielzahl an Beispielen, die hier dargestellt werden soll.
Beispiele für Bewerbungen – diese Anlagen dürfen in die Bewerbungsmappe
Bewerber Nummer 1 hat gerade seine Ausbildung abgeschlossen und möchte nun in einem neuen Betrieb anfangen. | Bewerber Nummer 2 hat nach der abgeschlossenen Ausbildung im Betrieb weitergearbeitet und möchte nun Karriere machen. | Bewerber Nummer 3 hat bereits über 15 Jahre Berufserfahrung und sucht nach einer neuen Herausforderung. | |
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Bewerbungsschreiben | Ja | Ja | Ja |
Deckblatt | Optional | Sollte | Muss |
Lebenslauf | Ja | Ja | Ja |
Kompetenzprofil | In der Regel übertrieben | Kann | Sollte / muss |
Schulische Zeugnisse | Ja | Nein | Nein |
Berufliche Zeugnisse | Ja, das Abschlusszeugnis des Ausbildungsbetriebs | Ja, das Abschlusszeugnis des Ausbildungsbetriebs | Ja, limitiert auf drei Arbeitgeber |
Zertifikate | Zertifikate über inner- und außerbetriebliche, berufsrelevante Schulungen und Weiterbildungen | Besonders Zertifikate über nach der Ausbildung absolvierte Weiterbildungen zählen hier | Ja, limitiert auf aktuelle Zertifikate mit Bezug zum Beruf |
Stop! Hier sind keine Anlagen erwünscht …
Steht in der Stellenbeschreibung, dass eine sogenannte formlose Bewerbung oder eine Kurzbewerbung erwünscht ist, bedeutet das, dass Sie zunächst aufatmen können, denn Anlagen sind an dieser Stelle nicht erwünscht.
Aber Achtung: Das ist kein Freifahrtschein, um im Lebenslauf oder bei den Qualifikationen zu flunkern, denn nicht selten wünschen sich potentielle Arbeitgeber, dass eine komplette Bewerbungsmappe zum Vorstellungsgespräch mitgebracht wird und das heißt, dass die Aufgabe, Anlagen zur Bewerbung zu erstellen lediglich verschoben, nicht aber gänzlich ad acta gelegt werden kann.
Im Who-is-who der unterschiedlichen Bewerbungsformen gilt:
- Die Initiativbewerbung beinhaltet aussagekräftige Anlagen wie zum Beispiel Arbeitszeugnisse, aber auch Zertifikate besonderer Qualifikationen, die den potentiellen Arbeitgeber davon überzeugen, dass der Bewerber im Team fehlt.
- In der Blindbewerbung, bei der Sie – im Gegensatz zur Initiativbewerbung keine Vorkenntnisse über Unternehmen, Ansprechpartner und mögliche Stellen haben – sollte neben dem Bewerbungsschreiben nur der Lebenslauf mitgeschickt werden. Hat das Unternehmen Interesse daran, Sie kennenzulernen, können umfangreiche Anlagen als Beispiele Ihrer beruflichen Qualifikation auch zum Vorstellungsgespräch mitgebracht werden. Hier gilt dasselbe wie für das eingangs genannte Beispiel einer Kurzbewerbung oder einer formlosen Bewerbung: Flunkern zahlt sich nicht aus, denn wenn es zum Vorstellungsgespräch kommt, kommen die Fakten ohnehin auf den Tisch.
Kompakte Anlagen einer Bewerbung sind ein gutes Beispiel
Würden wir uns nun auf die Suche nach einem Musterbeispiel für gute Bewerbungsanlagen machen, würde dieses vermutlich sehr klein ausfallen, denn eigentlich steckt in der Aufforderung „aussagekräftige Bewerbungen“ zuzusenden – wie das nur allzu oft in Stellenanzeigen beschrieben steht – eigentlich der Wunsch, der da heißt: „Fügen Sie so viele Anlagen bei, wie nötig sind, um uns ein Bild von Ihnen zu machen – aber bitte nicht mehr.“
Das heißt auch, dass die Auswahl der Bewerbungsunterlagen bereits ein erster kleiner Einstellungstest sein kann, denn der Personalreferent möchte sehen, ob Sie sich als Bewerber soweit mit dem Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle auseinandergesetzt haben, dass Sie auch die dafür passenden Anlagen ausgewählt haben.
In Kurzform heißt das, dass ein Beispiel für gute Bewerbungsanlagen den folgenden Inhalt hat:
- Ein Zeugnis über die höchste, abgeschlossene Schulausbildung.
- Maximal drei qualifizierende Arbeitszeugnisse.
- Haben Sie mehrere Zeugnisse beispielsweise eines Arbeitgebers zur Auswahl, sollte die Wahl auf das aktuellste Zeugnis fallen.
- Wer Referenzen nennen möchte, sollte nicht mehr als zwei titulieren – und die müssen natürlich aktuell sein.
Hierzu ergänzend können Ihnen die folgenden Praxisbeispiele sicherlich bei der Zusammenstellung der Anlagen Ihrer Bewerbung helfen:
- Wer sich auf eine leitende Tätigkeit bewirbt und kein Zeugnis über Führungskompetenz, Teamfähigkeit oder Kommunikationsstärke ablegen kann, bringt nicht die Qualifikationen mit, nach denen das Unternehmen sucht.
- Wer sich auf eine Stelle in der Sachbearbeitung bewirbt und bis dato keinerlei Tätigkeiten in der Bearbeitung von regelmäßig wiederkehrenden Aufgabenstellungen nachweisen kann, wird wohl im Bewerbungsverfahren scheitern.
- Wir in der Stellenbeschreibung explizit betont, dass Weiterbildungen regelmäßig erfolgen, muss auch Ihrerseits der Wille dazu signalisiert werden – und das funktioniert am ehesten mit einigen Zertifikaten über entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen in der nahen Vergangenheit.
Wie werden die Anlagen einer Bewerbung sortiert? Zwei Beispiele …
So rum oder andersrum eben könnte man meinen. Das stimmt auch, denn es gibt im Grunde genommen nur zwei Wege, um die Anlagen einer Bewerbung zu sortieren:
- Chronologisch: d.h. Sie sortieren Ihre Anlagen in der Reihenfolge, in der Sie die Zeugnisse auch erworben haben.
- Umgekehrt Chronologisch: d.h. Sie legen den Fokus auf die aktuelle Position und rücken diese auch im Lebenslauf auf die Pole-Position. Haben Sie an dieser Stelle mit der lange Zeit geforderten Chronologie gebrochen, können Sie das auch bei den Anlagen tun. Beginnen Sie also analog zum Lebenslauf mit dem Zeugnis über Ihre aktuelle Tätigkeit.
Praxistipp: Bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen gilt es, passgenaue Unterlagen auszuwählen und diese – verpackt mit einer individuellen Note in eine ansprechende Form zu gießen. Einheitlichkeit steht hier vor etwaigen Regeln, die ohnehin nicht gesetzlich verbrieft sind.
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