Welche Anlagen gehören zu einer Bewerbung?

Lebenslauf und Zeugnisse sind Pflicht. Alle weiteren Unterlagen sind optional.

Nachdem es unglaublich viele Ratgeber zu diesem Thema gibt, soll die Herangehensweise oder besser gesagt die „führende Frage“ nun einmal anders formuliert werden.

Anstatt zu fragen, welchen Anlagen zu einer Bewerbung gehören, soll nun gefragt, aus welchen Unterlagen eine Bewerbung besteht.

Warum? Das ist schnell erklärt, weil selbst die Definition von „Anlagen“ nicht eindeutig ist. Während die einen damit Zeugnisse und Zertifikate bezeichnen, sind für andere die Anlagen alles, was außerhalb des Bewerbungsschreibens zur Bewerbung gehört.

Nun aber der Reihe nach: Welche Anlagen (= Unterlagen) gehören zu einer Bewerbung und was ist dabei im Einzelnen zu beachten? Eins vorweg: Die folgende Tabelle zeigt all die Dokumente, die in die Bewerbungsmappe geklemmt werden. Das Bewerbungsschreiben wird oben auf gelegt und wird im Rahmen dieser Auflistung nicht behandelt, ist aber natürlich essentieller Bestandteil der Bewerbung – aber nicht Teil der „Anlagen“.

Art der Anlagen Pflicht / optional Hinweise
Deckblatt optional Das Deckblatt einer Bewerbung ist keine Pflicht, aber mittlerweile fast schon gängige Praxis. Unabhängig davon ob es sich um eine per Post zu verschickende Bewerbung handelt oder um eine E-Mail-Bewerbung – das Deckblatt ist eine schöne Einleitung, wenn es gut gemacht ist. Gut gemacht ist in diesem Fall nicht „relativ“, sondern es gibt klare Indizien, die ein gutes Deckblatt von einem schlechten Deckblatt unterscheiden. Ein gutes Deckblatt ist im Layout der Bewerbungsunterlagen gehalten. Oft steht hier bereits geschrieben, auf welche Position sich der Bewerber bewirbt. Auch das Bewerbungsfoto wird hier gerne positioniert. Wovon eher abgeraten wird, ist das Anlagenverzeichnis aufs Deckblatt zu schreiben, denn so wirkt dieses schnell überfrachtet.
Lebenslauf Pflicht Der Lebenslauf ist neben dem Bewerbungsschreiben eines der wichtigsten Unterlagen einer Bewerbung. Meist beginnt er mit den persönlichen Daten des Bewerbers, die allerdings auch auf dem Deckblatt positioniert werden können, aber auch hier gilt: Vorsicht! Nicht zu viel aufs Deckblatt schreiben. Doch zurück zum Lebenslauf. Dieser wird in der Regel in tabellarischer Form gehalten. Welcher Chronologie dabei gefolgt wird (aufsteigend oder absteigend) ist alleinige Entscheidung des Bewerbers, nur muss sich diese Form der Chronologie sowohl im Lebenslauf als auch in der Reihenfolge der Bewerbungsunterlagen widerspiegeln. Einheitlichkeit ist gefragt.
Leistungsbilanz optional Eine Leistungsbilanz findet man nur in den wenigsten Bewerbungsunterlagen. Der Grund: Sie eignet sich schlicht auch nicht für alle Bewerber oder gar für alle Berufsgruppen. Grundsätzlich gilt: Wer ganz unterschiedliche Qualifikationen (aus unterschiedlichen Branchen) einbringen kann, der kann mit einer Leistungsbilanz dem Personalreferenten helfen, die Vielseitigkeit des Bewerbers zu erkennen. Nur wenn eine Leistungsbilanz auch inhaltlich wertig ist, macht es Sinn sie als Teil der Bewerbungsanlagen /-unterlagen zu integrieren.
Anlagenverzeichnis optional Ein Anlagenverzeichnis ist definitiv keine Pflicht – aber nur die wenigsten verzichten in ihrer Bewerbung darauf. Stets den Servicegedanken vor Augen kann ein Anlagenverzeichnis helfen, dem Personalreferenten durch die Bewerbung zu führen. Es fungiert als Inhaltsverzeichnis, welches insbesondere in digitaler Form auch interaktiv angelegt werden kann.
Referenzen optional Referenzen sind in vielen Bewerbungsunterlagen eine Seltenheit. Ab einer gewissen Hierarchieebene werden sie jedoch durchaus häufiger. Gerade Führungskräfte nutzen diese Form oft, denn eine Person als Referenz anzugeben ist in diesem Fall oft wertiger als nur ein Zeugnis der letzten beruflichen Position beizulegen.
Zeugnisse Pflicht Wenn nicht gerade in der Stellenanzeige steht, dass das Unternehmen sich wünscht, dass die Bewerber auf jegliche Art von Zeugnissen verzichten, gehören Zeugnisse zur Grundausstattung einer guten Bewerbung. Dabei gilt: Berufliche Zeugnisse werden maximal sieben Jahre rückwirkend beilegt. Schulische Zeugnisse verlieren mit der beruflichen Tätigkeit an Relevanz. Wenn überhaupt wird dann das Zeugnis des höchsten schulischen Abschlusses (z.B. des Universitätsabschlusses) beigelegt.
Zertifikate optional Die Auswahl der „richtigen“ Zertifikate scheint wahrlich eine Wissenschaft für sich zu sein. Während der eine Personalreferent sie für überflüssig hält, sieht der andere mehr darin und versucht sich über Zertifikate ein Bild des Bewerbers zu machen – und zwar ein Bild, welches über das reine Qualifikationsprofil hinausgeht.
Arbeitsproben optional Werden sie nicht ausdrücklich verlangt und gewünscht, sind Arbeitsproben immer ein optionaler Teil der Bewerbungsunterlagen. In einigen Branchen oder für einige Berufsgruppen ist es jedoch üblich, Arbeitsproben der Bewerbung beizulegen. Besonders in kreativen Berufen (z.B. bei Journalisten, Fotografen, Grafikern) gehören Arbeitsproben quasi mit zum guten Ton.
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Fazit: Es gibt auch Mini-Bewerbungen

Im Zweifelsfall wird der Bewerber gefragt, warum er diese Unterlagen für die Bewerbungsmappe ausgewählt hat. Dann sollte er seine Wahl auch begründen können.

Wirft man nun einen Blick auf die Unterlagen, die zum obligatorischen Teil einer Bewerbung gehören, so zeigt sich: Neben dem Bewerbungsschreiben sind Lebenslauf und Zeugnisse Pflicht. Das ist im Grunde die beste Antwort auf die Frage, welche Anlagen zu einer Bewerbung gehören. Alle weiteren (in der Tabelle als optional gekennzeichneten) Teile der Bewerbung haben sich mit der Zeit ergeben. Eine Zeit die nach Optimierung strebt – und dabei vieles komplizierter oder vielleicht auch ein Stück differenzierter macht.

Wer sich schwertut bei der Entscheidung, welche Unterlagen er in die Bewerbungsunterlagen gibt, dem sei ein Tipp mit auf den Weg gegeben: Bereiten Sie sich auf die Frage vor, warum Sie genau diese Bewerbungsunterlagen zusammengestellt haben! Die Unterlagen, die Sie nicht argumentativ begründen können, haben in Ihren Bewerbungsunterlagen auch nichts zu suchen.

Bildnachweis: B. Wylezich/fotolia.com, Photographee.eu/fotolia.com

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