Herzlichen Glückwunsch, Sie bewerben sich aus einer ungekündigten Stellung heraus.
Gleichsam haben Sie allerdings nun ein Problem, denn für die Bewerbung müssen Sie eine Formulierung finden, die aussagt, wann Sie verfügbar sind – und das heißt: Sie müssen in Abhängigkeit von Ihrer Kündigungsfrist einen möglichen Eintrittstermin bestimmen. Wie Sie Ihre Kündigungsfrist herausfinden und wie Sie diese dann ins Bewerbungsschreiben setzen, soll dieser Beitrag klären.
Exkurs: Im Arbeitsrecht gibt es zwei Arten von Kündigungsfristen
Kündigungsfristen sind wichtig – und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gleich ist in diesem Zusammenhang allerdings nur die Grundkündigungsfrist. Diese beträgt vier Wochen zum Monatsende oder zur Monatsmitte. Das heißt Sie haben regulär vier Wochen Kündigungszeit, wenn Sie den Job wechseln wollen. Ihr Arbeitgeber hingegen hat andere Regelungen einzuhalten. Die Kündigungsfrist, die ein Arbeitgeber einzuhalten hat, orientiert sich an der Betriebszugehörigkeit. Nachzulesen sind die Kündigungsfristen seitens des Arbeitgebers im Paragraf 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Hier steht Folgendes:
(1) | Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. | |
(2) | Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen | |
1. | zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, | |
2. | fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, | |
3. | acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, | |
4. | zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, | |
5. | zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, | |
6. | fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, | |
7. | zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. | |
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. | ||
(3) | Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. | |
(4) | Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. | |
(5) | Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, | |
1. | wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird; | |
2. | wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als zwanzig Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet. Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. | |
Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt. | ||
(6) | Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.“ |
Vertrag unterschreiben. Kündigen. Neu beginnen.
So lautet die Reihenfolge, die Sie zwingend einhalten sollten. So gerne Sie auch der mündlichen Zusage Ihres Wunsch-Arbeitgebers Glauben schenken möchten, raten Experten immer wieder dazu, wirklich erst dann zu kündigen, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Unterliegen Sie der rechtlichen Kündigungsfrist, dann kann die Zeit bis zum Neubeginn maximal acht Wochen dauern. Wenn Sie eine andere Kündigungsfrist vereinbart haben (weil Sie beispielsweise als Führungskraft tätig sind), sollten Sie mit Ihrem Noch-Arbeitgeber verhandeln.
So kommt die Kündigungsfrist in die Bewerbung
Oft steht bereits in der Stellenanzeige, dass die Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins erwünscht ist. Ist das der Fall, reicht ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag. Haben Sie eine „normale“ Kündigungsfrist von vier Wochen, können Sie dies so formulieren:
„Mein aktuelles Arbeitsverhältnis unterliegt der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen. Daher könnte ich ab dem __.__. die Anstellung bei Ihnen antreten.“
Wurde eine spezielle Kündigungsfrist in Ihrem Vertrag niedergeschrieben, müssen Sie das in jedem Fall sagen. Folgende Formulierungsmöglichkeiten gibt es – je nach Ausgangslage.
Situation | Formulierungsvorschlag |
Sie haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende und erhoffen sich wenig Kompromissbereitschaft seitens Ihres Arbeitgebers. | „Da meine Kündigungsfrist drei Monate zum Quartalsende beträgt, kann ich leider nur einen vergleichsweise späten Eintrittstermin in Aussicht stellen. Ein vorzeitige Entlass-Regelung stelle ich mir schwierig vor.“ |
Sie arbeiten als Führungskraft und haben eine Kündigungszeit von sechs Monaten, allerdings gehen Sie davon aus, dass es aufgrund Ihrer Position zu einer frühzeitigen Beendigung kommen könnte. | „Regulär habe ich eine Kündigungsfrist von sechs Monaten, allerdings könnte ich mir gut vorstellen, über eine Kündigung in beiderseitigem Einverständnis mit meinem Arbeitgeber sprechen zu können. Eine Freistellung wäre ohnehin nach meiner Kündigung zu erwarten.“ |
Ihr Arbeitgeber weiß von Ihren Wechselambitionen und würde auch einer frühzeitigeren Auflösung des Arbeitsverhältnisses zustimmen. | „Meinen Arbeitgeber habe ich darüber informiert, dass ich mich beruflich verändern will. Daher wäre für die Festlegung des Eintrittstermins in Ihrem Betrieb lediglich eine Terminfestlegung und ein Gespräch nötig.“ |
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