Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Es gibt zwei Spezies von Menschen: Die einen, die unendlich viele Bewerbungen schreiben, und in der Regel das Copy-and-Paste-Verfahren anwenden, um die Fülle an Bewerbungen überhaupt schreiben zu können.
Und es gibt die Bewerbungskünstler, die ihre Bewerbungen nur an ausgewählte Unternehmen richten und in jede Bewerbung fast so viel Liebe legen wie in einen Liebesbrief – nur in einem anderen Ton versteht sich.
Und nun raten Sie mal, wer tendenziell eher nachfrägt, was aus der Bewerbung geworden ist? Natürlich der Bewerbungskünstler. Deswegen seien hier einige beispielhafte Formulierungen erwähnt, wie gekonnt nachgefragt werden kann.
Formulierungsratgeber: Nachfrage im Bewerbungsschreiben ankündigen
Grundsätzlich gilt auch bei diesem kleinen Satz, der meist am Ende der Bewerbung steht, dass Sie als Bewerber Wort halten müssen. Wenn Sie zum Schluss Ihres Bewerbungsschreibens sagen, dass Sie sich melden – dann tun Sie das auch. Schreiben Sie nichts dergleichen, können Sie den potentiellen Arbeitgeber kontaktieren, müssen es aber nicht. Geht es also um eine passende Formulierung im Rahmen eines Bewerbungsschreibens, können Sie folgende Formulierungen wählen:
Die Bewerbung ist raus: Wann und vor allem wie wird richtig nachgefragt?
Auch wenn es leichter klingt, als die Umsetzung letztlich ist, so muss jeder Bewerber geduldig warten, bis eine Antwort seitens des Wunsch-Arbeitgebers eintrifft. Alternativ müssen Sie zumindest so lange warten bis die offizielle Bewerbungsfrist um mindestens sieben Tage verstrichen ist. So geben Sie dem Personalreferenten Zeit für die Vorauswahl der Bewerber.

Wie Sie nachfragen? Am besten via E-Mail oder per Telefon. Tipp: Der Vorteil eines kurzen Telefonanrufes besteht darin, dass Sie dem Personalreferenten keine „Arbeit“ machen, indem Sie ihn nötigen, eine Antwort-E-Mail zu verfassen. Die folgenden Formulierungsvorschläge beinhalten die Beantwortung dreier W-Fragen: Wer bin ich? Was will ich? Warum frage ich nach?
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Vor diesem Hintergrund eignen sich die folgenden Formulierungen zum Nachfragen:
Nach dem Vorstellungsgespräch ist vor der Entscheidung: Ist Nachfragen erlaubt?
Ja, selbstverständlich. Wer es bereits bis zum Vorstellungsgespräch geschafft hat, kann sicherlich nachfragen. Auch hier wird von Personalreferenten in der Regel die telefonische Nachfrage bevorzugt. Liegt die Entscheidung noch beim Abteilungsleiter, hat der Personalreferent immer noch die Möglichkeit, Sie zurückzurufen oder per Mail zu antworten.
Damit wäre nun also geklärt, dass Nachfragen für diejenigen natürlich erlaubt ist, die bereits im Unternehmen vorgesprochen haben. Und auch hier gilt: Helfen Sie dem Personalreferenten, indem Sie ihm sagen, wer Sie sind, auf welche Stelle Sie sich beworben haben, wann Sie beim Vorstellungsgespräch waren und warum Sie aktuell nachfragen.
Folgende Formulierungen sind dabei üblich:
Bildnachweis: Robert Kneschke/fotolia.com, guerrieroale/fotolia.com
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