Bewerbung: Die perfekte Eintrittstermin Formulierung

Wer sich bewirbt, sollte den Arbeitsvertrag sehr genau kennen.

Wird in einer Stellenanzeige die Bitte seitens des Arbeitgebers geäußert, den „frühestmöglichen Eintrittstermin“ anzugeben, so ist das in der Regel ein sicheres Zeichen dafür, dass das Unternehmen dringend eine Stelle besetzen muss.

Ob auch ohne den Hinweis des Betriebs der Eintrittstermin Teil des Bewerbungsschreibens sein soll und wie dieser dann in wohlgeordnete Worte verpackt werden kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Während Arbeitgeber in einer ungekündigten Stellung den Vorteil haben, nicht unter Druck zu stehen, weil sie eine Arbeit und ein regelmäßiges Einkommen haben, bereitet genau diese Zielgruppe den Personalreferenten ein Problem, die da heißt: Kündigungsfrist. Das heißt auch, dass die Kündigungsfrist während der Beschäftigung dem Arbeitnehmer Sicherheit bietet, ihn aber spätestens dann behindern könnte, wenn der Wunsch nach einem neuen Job ansteht. Fatal wäre beispielsweise, wenn der „neue“ Wunsch-Arbeitgeber bereits in der Stellenanzeige deutlich macht, dass die ausgeschriebene Stelle „ab sofort“ zu besetzen ist.

Exkurs: Die rechtliche Seite

Gut beraten ist, wer sich mit dem aktuellen Arbeitgeber im Guten trennt, denn dann gibt es vielleicht sogar die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu schließen, der den Arbeitnehmer früher als vertraglich geregelt aus seiner Pflicht entlässt. Andererseits hat der Arbeitnehmer allerdings Pech und muss sich gedulden – bzw. auf reichlich Geduld beim künftigen Arbeitgeber hoffen. Tipp: Rechtsexperten raten, immer einen Blick in den Vertrag zu werfen. In manchen Arbeitsverträgen ist ein Wettbewerbsverbot vermerkt, dass selbst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Gültigkeit haben könnte, allerdings kommt es aufs Detail an, das heißt dass manche Klauseln auch unwirksam sind.

Freiwillig den Eintrittstermin nennen? Das spricht dafür – das dagegen

Wer sich um einen neuen Job bemüht, muss viele Hürden nehmen. Eine ist die Frage, ob der mögliche Eintrittstermin schon im Bewerbungsschreiben stehen soll.

Grundsätzlich gilt: Fragen des Arbeitgebers müssen im Bewerbungsschreiben in jedem Fall beantwortet werden. Das heißt, wenn explizit nach dem Eintrittstermin gefragt wird, muss dieser auch im Bewerbungsschreiben angegeben werden – sonst landet die Bewerbung gleich auf dem Absage-Stapel, schließlich geht der Personalreferent dann davon aus, dass der Bewerber die Stellenanzeige nicht gründlich genug gelesen hat.

Haben Sie allerdings eine besonders lange Kündigungszeit (von über drei Monaten), können Sie dies Ihrem potentiell künftigen Arbeitgeber mitteilen – Sie müssen es aber nicht. Wie Sie sich entscheiden, bleibt Ihnen überlassen, denn es gibt sowohl Vor- als auch Nachteile:

Den Eintrittstermin zu nennen ist gut, weil … Sie sollten den Eintrittstermin besser verschweigen, weil …
– Sie dem Personalreferenten einen Service bieten und durch die Information sinnvollen Mehrwert schaffen.- Sie vielleicht den einen oder anderen Konkurrenten abhängen, indem Sie zeigen, dass Sie früher verfügbar sind.- Sie sich auch selbst helfen, genügend Zeit für die Kündigung zu haben. – Sie möglicherweise Ihre Verhandlungsposition schwächen, wenn der Eintrittstermin zu kurz gewählt ist.- Sie vielleicht im Vergleich zu Ihren Mitbewerbern einen unattraktiveren Eintrittstermin nennen.- Geraten Sie an einen Personalreferenten, der jegliche Information über das Gefragte hinaus als überflüssig bewertet, haben Sie schlechte Karten, wenn Sie ihm eine Frage beantworten, die er nicht gestellt hat.

Die Top-5-Formulierungen zum Eintrittstermin

Sie haben sich entschieden, Ihrem künftigen Arbeitgeber mitzuteilen, wann Sie einsatzbereit sind? Gut, dann sollten Sie diese Information auch entsprechend wertig im Bewerbungsschreiben formulieren.

  1. „Aufgrund meiner Kündigungsfrist / meines bis dato ungekündigten Beschäftigungsverhältnisses / dem Ende meiner Ausbildung, stehe ich Ihnen frühestens ab dem __.__.____ zur Verfügung.“
  2. „Mein aktuell befristeter Arbeitsvertrag endet zum __.__.____. Anschließend würde ich meine Fähigkeiten gerne in Ihrem Betrieb einbringen.“
  3. „Derzeit arbeite ich auf selbstständiger Basis, so dass mir ein Einstieg in Ihrem Betrieb sehr kurzfristig möglich wäre.“
  4. „Zum __.__.___ endet mein befristetes Arbeitsverhältnis – und ich könnte direkt im Anschluss daran bei Ihnen im Unternehmen starten.“
  5. „Meine Kündigungsfrist beträgt __ Monate zum __. Ich hoffe das hilft Ihnen, meinen Eintrittstermin mit der von Ihnen angestrebten zeitlichen Besetzung der Stelle entsprechend abzustimmen.“

Sonderfall: Führungskräfte-Formulierung

Ist eine Führungskraft auf Jobsuche, genießt sie nicht selten einen ganz besonderen Luxus: die Freistellung. Das bedeutet, dass die Führungskraft nicht mehr aktiv beim alten Arbeitgeber tätig ist, allerdings noch Bezüge genießt und dafür auch bestimmte Pflichten zu erfüllen hat – wie zum Beispiel nicht bei der Konkurrenz anzuheuern oder das Know-how nicht anderweitig weiterzugeben. Der Vorteil liegt also in der Absicherung der Führungskraft, der Nachteil in der festen Bindung ähnlich wie in einem Arbeitsvertrag, bei dem die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Tipp: Ein Telefonat mit dem Personalreferenten des möglichen künftigen Arbeitgebers kann hier Aufschluss darüber geben, ob es zielführender ist, mit dem Ex-Arbeitgeber auf einen Auflösungsvertrag hinzuarbeiten (um kurzfristig für eine neue Aufgabe verfügbar zu sein) oder die gesicherte Zeit bis zum Ende des Auflösungsvertrages mit der Suche nach der zeitlich passenden neuen Anstellung zu verbringen. Manchmal muss diese Abwägung auch vergleichsweise spontan (im Vorstellungsgespräch) erfolgen.

Bildnachweis: arahan/fotolia.com, MH/fotolia.com

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