Tipp für Bewerbung: Formulierung „vertraulich“

Wer seine Bewerbung als TOP SECRET ansieht, muss um Vertraulichkeit bitten oder das Schreiben mit einem Sperrvermerk versehen.

Sie befinden sich in einer ungekündigten Führungsposition und möchten sich bei einem anderen Arbeitgeber bewerben. Dann ist es sinnvoll, um die vertrauliche Behandlung ihrer Bewerbung zu bitten. Die passenden Formulierung für die Bitte um „Vertraulichkeit“ ist schnell erklärt: Wer vor den eigentlich Betreff das Wort Sperrvermerk setzt, kann sicher sein, dass der Personalreferent diese Bitte nicht überliest. Alternativ können Sie am Ende Ihres Bewerbungsschreibens einen Satz einfügen, der da lauten könnte: „Da ich mich in einer ungekündigten Stellung befinde, bitte ich darum, meine Bewerbung vertraulich zu behandeln.“ Das ist legitim und üblich und im Bewerbungsprozess ein ganz normales Vorgehen, welches keiner großen Erläuterungen bedarf.

Wer also explizit darauf hinweisen möchte, dass die Bewerbung vertraulich behandelt werden soll und sich in einer ungekündigten Stellung befindet, der wirft weder Sorgenfalten noch Zweifel beim Personalreferenten auf. Wer indes arbeitsuchend ist und um Diskretion bittet, wird auf eine negative Art und Weise die Neugier des Personalreferenten wecken, denn dieser fragt sich dann: „Was verbirgt dieser Bewerber?“ Also gibt es für die Bitte um Vertraulichkeit eine ganz einfache Faustformel, die so lautet: Wer ungekündigt ist und um Vertraulichkeit bittet, der gehört zum Standard. Wer indes arbeitslos ist und um Vertraulichkeit bittet, schürt das Misstrauen des Personalreferenten. Dieser wird nun erst recht Nachforschungen anstellen.

Die Rechtslage

Bei einer Bewerbung handelt es sich nach dem Bundesdatenschutzgesetz um “sensible” Daten, die nur denjenigen gezeigt werden dürfen, die auch aktiv am Prozess beteiligt sind. Das bedeutet: Der Personalreferent, der Betriebsrat sowie Führungskräfte wie Abteilungsleiter und Geschäftsführer gehören zum Kreis derer, die Einblick in eine Bewerbung haben dürfen. Aber auch nur die.

Ertappt – was nun?

Macht das vermeintliche Gerücht Ihrer Wechselambitionen erst die Runde, wird es schwer noch zu dementieren.

Selbst mit einem deutlichen Hinweis in der E-Mail und im Bewerbungsschreiben hat Ihr aktueller Arbeitgeber Wind davon bekommen, dass Sie sich beruflich anderweitig orientieren wollen? Das ist zwar ungünstig, aber kein Weltuntergang. Nun müssen sie jedoch besonnen reagieren, um die Sache zu entschärfen und nicht noch zusätzlich aufzubauschen. Werden Sie angesprochen, dass man Wind bekommen habe, dass Sie sich beruflich anderweitig orientieren, ist es wichtig kurz darüber nachzudenken, wer sie darauf anspricht, um dann passend reagieren zu können.

  • Auf die Frage eines Kollegen können Sie sicherlich mit einer flapsigen Antwort kontern wie: „Wie schön, jetzt bin ich auch einmal Thema eines Gerüchts geworden?“ oder etwa „Weißt du, ich habe eine Wette verloren, deswegen hat das in den sozialen Medien die Runde gemacht.“. Handelt es sich bei dem Kollegen und einen Freund, können sie außerhalb der Firma Klartext sprechen, wenn sie ihm wirklich trauen.
  • Spricht Sie ein Meister oder Abteilungsleiter an, wird es schwierig, zu leger zu kontern, wenn das nicht der übliche Umgangston ist. Empfehlenswert ist dann eine Antwort mit einem zwinkernden Auge wie „Wollen Sie mich loswerden?“ oder „Wer ist scharf auf meinen Job?“.
  • Eine Pauschalantwort auf die Frage des Chefs gibt es indes nicht, denn hier sind kaum Ausflüchte mit einem Lächeln möglich. Haben Sie eine gute Stellung im Betrieb und vermuten, dass der Chef Sie vielleicht sogar halten möchte, sollten Sie etwas sagen wie: „Ich würde dieses Thema unter Recherche verbuchen.“ Fürchten Sie um Ihren aktuellen Job, sollten Sie den Verdacht abstreiten.

Grundsätzlich gilt: Wenn die Bewerbung beim neuen Arbeitgeber noch in der Schwebe ist, empfiehlt es sich diplomatisch zu bluffen, so dass keiner merkt, dass Sie auf dem Absprung sind. Ist die Bewerbung ohnehin passé und haben Sie bereits eine Absage erhalten, ist schwindeln erlaubt. An dieser Stelle zu riskieren, dass Ihr Arbeitgeber sich aufgrund Ihres Geständnisses seinerseits von Ihnen trennt, wäre nämlich der Worst-Case.

Die faire Variante: die Vorwarnung

Eine besonders faire Form, den aktuellen Arbeitgeber auf die Kündigung vorzubereiten, ist es bereits in einem Mitarbeitergespräch anzudeuten, dass Sie sich beruflich weiterentwickeln möchten. So könnte der Arbeitgeber von sich aus reagieren und mit Ihnen gemeinsam eruieren, wie Sie sich im Betrieb weiterentwickeln können. Passiert dies nicht, müssen Sie sich auch nicht vorwerfen, ihn nicht „vorbereitet“ zu haben und Sie werden in Ihrer Entscheidung bestärkt, andere Karrierewege zu gehen.

Der Idealfall ist natürlich, wenn Sie ganz offen mit Ihrem Arbeitgeber sprechen können. Das funktioniert dann, wenn Sie im Betrieb gelernt haben und sich beruflich verändern möchten, um dem Dauer-Status „Azubi“ zu entkommen. Nicht selten bekommen Sie dann sogar Unterstützung seitens Ihres Vorgesetzten. Tipp: Bitten Sie ihn um eine Referenz. Das macht sich besonders gut in der Bewerbung. Auch wenn es wirtschaftlich schlecht steht um das Unternehmen, besteht oft beiderseitiges Einverständnis darüber, dass sich ein Mitarbeiter wegbewirbt. Auch dieser Fall kann eine Möglichkeit sein, um eine Referenz zu bitten.

Weiß der Arbeitgeber darüber Bescheid, dass Sie sich anderweitig orientieren und billigt er diese Entscheidung sogar, bringt das noch weitere Vorteile für Sie mit sich. Einerseits können Sie um eine Referenz bitten, die von Personalreferenten gerne in der Bewerbungsmappe gesehen wird und andererseits können Sie vielleicht sogar verhandeln, wenn es um den Eintrittstermin geht. Möchte der neue Arbeitgeber Sie schneller als es Ihre Kündigungszeit zulässt, gibt es sicherlich auch hier Möglichkeiten, sich zu einigen.

Bildnachweis: carmenbobo/fotolia.com, contrastwerkstatt/fotolia.com

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