Blickpunkt Bewerbungsmappe: Reihenfolge und Auswahl zählen

Wer mit Blick auf die Überschrift nun sagt „ich verschicke keine Bewerbungsmappe – mich interessiert das nicht“, der irrt sich gewaltig, denn auch bei der Online-Bewerbung ist die Reihenfolge der Unterlagen wichtig (und vielleicht sogar noch wichtiger), denn oft werden alle Einzeldokumente in eine Datei gepackt – und dabei zählt in jedem Fall die richtige Reihenfolge.

Darüber hinaus wird in diesem Beitrag geklärt, wer solch seltene Teile wie ein Motivationsschreiben beilegen sollte oder in welcher Bewerbung Referenzen besonders gut ankommen.

Die Möglichkeiten sind vielseitig – da fällt die Auswahl schwer

Bestand der Inhalt einer Bewerbungsmappe einst noch aus Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen, ist das heute nur noch die Mini-Variante einer Bewerbungsmappe. Möglichkeiten gibt es nun viele, um die Bewerbungsmappe zu pimpen. Welche wann sinnvoll ist und wann überhaupt nicht, erklärt die folgende Tabelle. Diese gibt auch Aufschluss über die Reihenfolge, denn wenn ein Bestandteil nicht zum Bewerber passt, kann dieser einfach weggelassen werden. Die Reihenfolge wie in der Tabelle aufgeführt, bleibt davon unberührt.

Das Deckblatt ist die grafisch ausgestaltete Einleitung der Bewerbung, die in der Regel im Layout der übrigen Bewerbungsunterlagen gestaltet wird. Sie kann lediglich den Schriftzug tragen „Bewerbung als …“, Platz für das Bewerbungsfoto bieten oder alternativ auch ein kleines Inhaltsverzeichnis beinhalten. Das sollte dann aber nicht mehr als fünf Punkte beinhalten, sonst wirkt das Deckblatt überfrachtet.
Das Deckblatt ist geeignet für …

  • Bewerber, die ein besonders modernes Bewerbungsfoto haben und dies ordentlich in Szene setzen möchten.
  • Bewerbungen, bei denen kein extra Anlagenverzeichnis geführt wird und die (max.) fünf Hauptgliederungspunkte gleich auf dem Deckblatt genannt werden.
Das Deckblatt ist NICHT geeignet für …

  • Aushilfsjobs, denn dabei wirkt das Deckblatt fast übertrieben.

 

Das Anschreiben ist der Hauptbestandteil einer Bewerbung und darf in keinem Fall fehlen. Grundsätzlich kommt das Anschreiben obenauf.
Das Anschreiben sollte …

  • in wenigen Worten beschreiben, warum Sie die perfekte Besetzung für die Stelle sind.
Das Anschreiben sollte NICHT …

  • eine Zusammenfassung der weiterführenden Anlagen sein.

 

Der Lebenslauf ist ein ebenso traditioneller Teil wie das Anschreiben und gehört einfach mit in die Bewerbung. Nur das Outfit hat sich ein wenig geändert. Der Lebenslauf ist heute nicht mehr handschriftlich, nach wie vor aber in tabellarischer Form gehalten und muss unterschrieben werden.
Der Lebenslauf sollte …

  • alle schulischen und beruflichen Meilensteine (jeweils mit Datum versehen) auflisten.
  • beispielsweise bei älteren Bewerbern die Abschlussnoten der Schulabschlüsse auflisten, denn zehn Jahre nach dem Abschluss wird das Zeugnis nicht mehr beigelegt.
Der Lebenslauf darf NICHT …

  • ausgeschmückte und ausformulierte Informationen beinhalten, sondern sollte eine knappe, tabellarische Auflistung sein.

 

Die Dritte Seite scheint zum Trend zu werden, den Personalreferenten so gar nicht gern sehen, denn oft bedeutet sie: mehr Lesarbeit. Grundsätzlich sollte die Dritte Seite nur dann beigefügt werden, wenn Sie entweder explizit gefordert ist oder auch inhaltlich sinnig ist.
Die Dritte Seite ist geeignet für …

  • ein Motivationsschreiben und das wird heutzutage zunehmend häufiger von Unternehmen gefordert.
  • Bewerber, die einen ungewöhnlichen Werdegang zu verzeichnen haben und daher darlegen sollten, wie gerade diese Stelle nun ins Bild passt.
  • Bewerber im sozialen Bereich, die ein spezielles Erlebnis ausführlich darstellen möchten.
Die Dritte Seite ist NICHT …

  • ein zweites Anschreiben, indem nochmal die Anlagen zusammengefasst werden.
  • ein Platz um eine O-8-15-Story zu positionieren.

 

Die Leistungsbilanz ist eine Seltenheit im Bewerbungsdschungel. Grundsätzlich gilt: Wer dieses Extrablatt einführt, muss es auch mit Leistungen füllen können.
Die Leistungsbilanz ist geeignet für …

  • Selbstständige auf dem Weg in eine Festanstellung.
  • Berater mit vielfältigen Themenbereichen.
Die Leistungsbilanz ist NICHT geeignet für …

  • Aushilfsjobs, Berufseinsteiger, Bewerber mit weniger als zehn Jahren Berufserfahrung.

 

Das Anlagenverzeichnis kann als Inhaltsverzeichnis durchaus hilfreich sein. Wer nicht maximal fünf Gliederungspunkte auf dem Deckblatt unterbringen konnte oder wollte, kann hier ausführlich auflisten, was den Personalreferenten in der Bewerbungsmappe erwarten wird.
Das Anlagenverzeichnis ist geeignet für …

  • Bewerber, die mehr als nur den Lebenslauf und ein Zeugnis zu bieten haben.
  • Bewerber, die neben Zeugnissen auch Sonderseiten wie die Leistungsbilanz, Referenzen oder gar Arbeitsproben mitschicken.
Das Anlagenverzeichnis ist NICHT geeignet für …

  • Berufseinsteiger, die nur wenig Zertifikate und Zeugnisse beizulegen haben.

 

Referenzen klingen auf den ersten Blick immer toll, doch sie müssen auch inhaltlich wertig sein, um sich einen Platz in der Bewerbungsmappe sichern zu können.
Referenzen sind geeignet für …

  • Bewerber, die in einer Führungsposition tätig waren oder sich auf eine Führungsstelle bewerben.
Referenzen sind NICHT geeignet für …

  • Berufseinsteiger und Bewerbungen um einen Aushilfs- oder Nebenjob.

 

Zeugnisse sind in jedem Fall Pflicht. Grundsätzlich gilt für Bewerber, die bereits Berufserfahrung haben, diese Reihenfolge: Arbeitszeugnisse, Zertifikate, Schulzeugnisse. Berufseinsteiger wählen indes oft diese Reihenfolge: Schulzeugnisse, Zertifikate. Grundsätzlich gilt, dass die Reihenfolge stimmig sein sollte.
Zeugnisse sind geeignet für …

  • jeden Bewerber. Arbeitszeugnisse sind Pflicht; Schulzeugnisse nur dann, wenn sie jünger als zehn Jahre sind. Zertifikate hingegen dürfen nur beigelegt werden, wenn sie zum Job passen.
Zeugnisse dürfen NICHT …

  • wahllos in die Bewerbungsmappe gelegt werden. Das heißt, jedes Zeugnis (das gilt insbesondere für Praktika und anderweitige Zertifikate) muss dahingehend geprüft werden, ob es einen Bezug zum Job hat.
Arbeitsproben helfen dem Personalreferenten, einen Eindruck der praktischen Fähigkeiten des Bewerbers zu erhalten.
Arbeitsproben sind geeignet für …

  • Bewerber, die im kreativen oder handwerklichen Bereich tätig sind.
Arbeitsproben sind NICHT geeignet für …

  • Bewerber, die einen Beruf mit vielen standardisierten Arbeitsabläufen haben.

Bildnachweis: contrastwerkstatt/fotolia.com

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