Bewerbung: Die „Teilzeit“ Job Formulierung

Jedes Unternehmen versteht unter "Vollzeit" etwas anderes. Nachfragen lohnt sich also, denn vielleicht liegen Vollzeit und Teilzeit ja gar nicht so weit auseinander.

Es gibt sicherlich zig verschiedene Gründe, um „Teilzeit“ zu arbeiten. Unter diesen Begriff fällt übrigens alles, was nicht Vollzeit (also 35 bis 40 Stunden pro Woche) bedeutet.

Ist eine Stelle als Teilzeitstelle ausgeschrieben, wird diese auch als solche vergeben. Ist hingegen nichts speziell in der Stellenanzeige ausgewiesen, handelt es sich in der Regel um eine Vollzeit-Stelle. Welche Formulierung für welche Konstellation passt, verrät dieser Beitrag.

Situation 1: Im Inserat ist nichts angegeben

Nur weil in der Stellenanzeige nicht angegeben ist, ob es sich um eine Teilzeit- oder eine Vollzeitstelle handelt, ist die Stundenanzahl noch lange kein „Wunschkonzert“. In der Regel handelt es sich dann nämlich um eine Vollzeitstelle – was auch immer „Vollzeit“ in diesem Betrieb heißen mag. Sie können sicherlich nicht „Vollzeit“ arbeiten? Dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten:

  • Fragen Sie beim Personalreferenten nach, inwiefern die Stelle Teilzeit-fähig ist. Er wird Ihnen (nach Möglichkeit) die entsprechende Stundenzahl nennen oder Ihnen mitteilen, dass das Unternehmen an dieser Stelle flexibel ist und die Stundenanzahl nach einem erfolgreichen Bewerbungslauf diskutiert werden kann. Sind die vom Personalreferenten aufgezeigten Möglichkeiten für Sie auch umsetzbar, können Sie sich im Bewerbungsschreiben darauf mit den Worten beziehen. „Vielen Dank für das freundliche Gespräch zu den zeitlichen Ansprüchen, die an die Stelle als ___ geknüpft sind. Gerne würde ich mich für eine Anstellung in Ihrem Haus mit 25 Stunden in der Woche bewerben.“ So erreichen Sie beides: Sie haben persönlichen Kontakt, nehmen Bezug und machen nochmal deutlich, wie Sie arbeiten können.
  • Möglichkeit Nummer 2 ist, sich einfach zu bewerben und kein Wort über die Stundenanzahl zu verlieren. So haben Sie in jedem Fall die Sicherheit, nicht aufgrund Ihrer gewünschten Arbeitsstunden-Anzahl vorzeitig aus dem Bewerbungsprozess auszuscheiden – ein Garant für die Stelle ist das jedoch noch lange nicht, denn die „feine englische Art“ ist dieses Verhalten nicht. So mancher Arbeitgeber ist damit nicht einverstanden – und wird nicht zögern, Sie kurz vor Vertragsunterzeichnung doch noch abzulehnen, weil sie bis zum Schluss mit ihren wahren Ambitionen hinter dem Berg gehalten haben.
  • Ist schon das Verheimlichen keine gute Möglichkeit, sich auf eine Teilzeit-Stelle zu mogeln, kommt nun noch eine viel unmöglichere Variante, an eine Teilzeit-Stelle zu kommen. Sie lassen sich Vollzeit anstellen, bringen die Probezeit hinter sich und beantragen Teilzeit. Dieses Vorgehen ist rein rechtlich möglich, nur ankommen tut dies bestimmt nicht gut. Geregelt ist die Möglichkeit, Teilzeit zu beantragen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Im Paragraf 8 ist festgeschrieben, dass es unter gewissen Voraussetzungen möglich ist, die Arbeitszeit zu verringern.

Situation 2: Im Inserat steht nicht Ihre Wunsch-Arbeitszeit

„Diese Stelle ist auf Vollzeit (38 Stunden/Woche) zu besetzen.“ Diese Formulierung kennen Sie aus vielen Stellenanzeigen. Ungünstig ist nur, dass Ihre Lebensumstände es Ihnen nicht ermöglichen, 38 Stunden in der Woche zu arbeiten. 25 Wochenstunden wären für Sie das Maximum. Auch in diesem Fall haben Sie wieder mehrere Möglichkeiten, die denen der 1. Situation ähneln.

  • Melden Sie sich beim Personalreferenten und stellen Sie ein bis zwei gezielte Fragen zur Stelle. Fragen Sie dann nach, ob eine Abweichung von der Stundenzahl denkbar wäre. Hält der Personalreferent dies für unmöglich, müssen Sie die Aussicht auf die Stelle zu Ihren gewünschten Zeiten begraben. Stellt er aber eine Option in Aussicht, sollten Sie diese gleich zum Einhaken nutzen – und um einen Gesprächstermin bitten.
  • Alternativ kämpfen Sie sich mit einer guten Bewerbung vor bis zum Vorstellungsgespräch. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie Ihren Wunsch-Arbeitgeber jedoch darüber informieren, dass Sie nicht die geforderten 38 Stunden pro Woche arbeiten können. Wenn es Ihnen möglich ist, eine Steigerung in Aussicht zu stellen, dann tun Sie dies – das hebt Ihre Chancen auf eine Anstellung. Möglich ist das beispielsweise, wenn wegen der Betreuung der Kinder nicht mehr Zeit für die berufliche Erwerbstätigkeit bleibt, aber die Möglichkeit besteht, langfristig eine längere Fremdbetreuung in Anspruch zu nehmen.

Der Trend zum Teilzeitjob

Wie eingangs bereits erwähnt, gibt es ganz unterschiedliche Gründe, warum jemand nicht Vollzeit arbeiten kann oder möchte. Mit Blick auf die folgende Grafik zeigt sich jedoch, dass es fast schon einen Trend im Teilzeit-Bereich zu geben schein. Teilzeitbeschäftigte legten von 2001 bis 2015 938 Millionen Stunden allein im ersten Quartal der Jahre zu. Minimiert hat sich hingegen nicht etwa die Zahl der Selbstständigen, sondern die Zahl der Vollzeit-Erwerbstätigen, die von 10.662 Millionen Stunden im Jahr 2001 auf 9.987 Millionen Stunden im Jahr 2015 gefallen ist.
Infografik: Teilzeit gewinnt an Bedeutung | Statista

Spitzenreiter sind die Deutschen in punkto Teilzeit jedoch lange nicht, denn die folgende Grafik zeigt, dass die Niederlande, die Schweiz, Norwegen, Großbritannien und die skandinavischen Ländern alle einen größeren Anteil an Teilzeitbeschäftigten haben, als dies in Deutschland der Fall ist.
Statistik: Anteil von Teilzeitbeschäftigten an allen Erwerbstätigen in europäischen Ländern 2000 und 2010 | Statista

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