Wo stehen die Sprachkenntnisse im Lebenslauf?

Wer eine Fremdsprache beherrscht, kann damit in der Bewerbung punkten.

Wer mehr als seine Muttersprache gut bis sehr gut beherrscht, der hat einen deutlichen Vorteil auf dem Arbeitsmarkt, denn: Mit der zunehmenden Internationalisierung werden auch die Anforderungen an fremdsprachenaffine Fachkräfte immer höher.

Oder anders: Wer neben einer fachlichen Qualifikation in einer Branche noch Fremdsprachenkenntnisse mitbringt, der steht schnell auf der Liste der „Wanted“-Mitarbeiter. Dafür müssen Sie Ihrem künftigen Arbeitgeber aber auch verraten, was Sie können. Wir erklären Ihnen daher in diesem Beitrag, wo die Sprachkenntnisse im Lebenslauf besonders gut wirken.

Sprachkenntnisse sind per Definition eine Fähigkeit oder besser gesagt eine Qualifikation, die Sie idealerweise auch noch per Zertifikat nachweisen können. Aber der Reihe nach: Qualifikationen gehören in den Lebenslauf, denn dort stehen bekanntermaßen ja bereits schulisch und beruflich erworbenen Kenntnisse sowie ein Hinweis auf deren Beurkundung. Um den Personalreferenten die Suche nach den wichtigen Informationen zu erleichtern, hat es sich in der Praxis bewährt, im Abschnitt „Weiterbildungen, Fortbildungen, zusätzliche Qualifikationen“ Sprachkenntnisse aufzuführen.

Kleiner Spickzettel

Diese Reihenfolge hat sich bei Bewerbungsunterlagen in der Praxis durchgesetzt:

  1. optional: Deckblatt
  2. Anschreiben
  3. Lebenslauf
  4. optional: Leistungsbilanz
  5. optional: Anlagenverzeichnis
  6. optional: Referenzen
  7. Arbeitszeugnisse
  8. optional: Weiterbildungen, Fortbildungen und zusätzliche Qualifikationen
  9. schulische Zeugnisse
  10. Arbeitsproben

Ein Blick auf die Online-Bewerbung hilft …

… und zwar, um Aussagen über den Status der Sprachkenntnisse treffen zu können. Warum gerade die Online-Bewerbung hier hilfreich ist, erklärt folgendes Beispiel: Wer sich bei einem größeren Betrieb bewirbt, wird oft über ein Online-Tool gelotst, in dem Kenntnisse und Fähigkeiten eingetragen und bewertet werden können. Bei der Angabe der Führerscheinklasse kann dies noch recht einfach sein, denn dafür reicht ein Blick auf den Führerschein. Dort sind die allgemeingültigen Klassen aufgeführt.

Doch wo stehen Ihre Sprachkenntnisse (wenn nicht im Schulzeugnis)? Wer jedoch nach der Schulzeit noch weiter mit der Fremdsprache gearbeitet hat, kommt schnell an den Punkt, an dem eine „Note 3“ im Zeugnis kaum mehr aussagekräftig ist, denn diesem Zeugnis könnte sich ja beispielsweise auch ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt angeschlossen haben. Einen Anhaltspunkt zur Klassifizierung Ihrer Sprachkenntnisse liefert das Goethe-Institut. Wie die folgende Übersicht zeigt, gibt es drei große Sprachverwendungsklassen, die in sich erneut kategorisiert sind.

Elementare Sprachverwendung Selbstständige Sprachverwendung Kompetente Sprachverwendung
A1) Ein Gespräch ist möglich, wenn laut, langsam, deutlich und in einfachen Worten gesprochen wird. Einfache Sätze und vertraute Ausdrücke richten sich meist auf die Befriedigung bestimmter alltäglicher Bedürfnisse. B1) Werden in standardisierter Form vertraute Themen und persönliche Themengebiete besprochen, ist ein Gespräch möglich. Ein Bericht über Erfahrungen, Ereignisse, aber auch Ziele und Ansichten ist hier möglich. C1) Längere Texte sind unabhängig von der Länge des Textes zu verstehen. Eine spontane, fließende Ausdrucksweise ist möglich. Die Fremdsprache ist sowohl im Privaten als auch im Beruflichen gut nutzbar. Die Ausdrucksweise ist klar und strukturiert. Inhalte können angemessen verknüpft werden.
A2) Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke werden verwendet, beschränken sich jedoch meist auf das unmittelbare, thematische Umfeld. In Routinesituationen ist eine Verständigung möglich. B2) Eine Textzusammenfassung ist ebenso möglich wie das Verstehen einer Fachdiskussion im einen Spezialgebiet. Normale Gespräche sind problemlos möglich. Spezielle Themen können in einer Pro-Contra-Diskussion erörtert werden. C2) Ein Verständnis der Fremdsprache ist mühelos möglich – sowohl im Lesen, als auch im Schreiben oder Hören. Die Ausdrucksweise ist flüssig und spontan und sogar Bedeutungsnuancen werden differenziert.

Mit dieser sogenannten „Globalskala“ vor Augen sollte es möglich sein, das Raster zur Selbstbeurteilung in den Bereich Sprechen, Verstehen und Schreiben anzuwenden. Dabei geht es um die Einschätzung Ihrer Fähigkeiten:

  • Verstehen: Hören / Lesen
  • Sprechen: An Gesprächen teilnehmen / zusammenhängend sprechen
  • Schreiben
Ein Sprachtest im Rahmen des Vorstellungsgespräches oder des Einstellungstest ist durchaus üblich.

Aus all den Einzelfaktoren sollten Sie eine Summe bilden, die es Ihnen ermöglicht, Aussagen über Ihre Sprachqualifikationen zu treffen. Gegebenenfalls müssen Sie für die Bewerbung Ihr Ergebnis dann in klassifizierende Worte wie „verhandlungssicher“, „fließend“, „sehr gut“, „gut“ oder „Grundkenntnisse“ übersetzen, aber so sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite und würden auch einer Überprüfung Ihrer Angaben in jedem Fall standhalten, denn beim Einstellungstest oder im Vorstellungsgespräch ist es durchaus üblich, Fremdsprachenkenntnisse abzufragen.

Auslandsaufenthalte und Zertifikate wirken

Haben Sie eine Weile im Ausland gelebt, gearbeitet, die Schule besucht oder studiert, sollten Sie dies auf jeden Fall mit angeben. Auch Auslandsaufenthalte gehören mit Blick auf den Lebenslauf in die Kategorie „Weiterbildungen, Fortbildungen, zusätzliche Qualifikationen“. Doch das ist nur die eine Stelle, an der Sie dieses persönliche Highlight werbewirksam platzieren können. Haben Sie mehr als nur einen Kurzurlaub in einem fremden Land verbracht, können Sie Ihre Erfahrungen sowohl in einem speziellen Motivationsschreiben (Stichwort: Dritte Seite) unterbringen (wenn im Job explizit Sprachkenntnisse gefordert werden) oder aber Sie formulieren dazu einen Satz im Bewerbungsschreiben. Haben Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse nicht im Ausland erworben, sondern einen entsprechenden Zertifikatskurs absolviert, sollten Sie dies im Lebenslauf erwähnen und das Zertifikat beilegen. Platz dafür ist an Position 8.) in der Bewerbungsmappe (siehe Infobox oben). Wie bei jeder Form der Zusatzqualifikation ist sie dann wichtig, wenn sie für den Bereich entscheidend ist. Ob es beispielsweise für eine Kindergärtnerin besonders wichtig ist, ein halbes Jahr in Japan einen Sprachkurs absolviert zu haben, bleibt indes fraglich.

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