Bewerbung Anlagen: Auflisten oder nicht?

Sollen die Anlagen in einer Bewerbung gelistet werden oder nicht?Ja, das wäre schön. Diese Meinung vertreten die meisten Personalreferenten, denn eine Liste der Anlagen ist ein Service für den Personalreferenten und den Abteilungsleiter. Betrachtet man diese Frage jedoch differenzierter und stellt sie genauer, wird klar: Die Auflistung der Anlagen ist nicht an jeder Stelle gewünscht – im Anlagenverzeichnis grundsätzlich ja, auf dem Deckblatt wirkt sie eher unschön und auch im Bewerbungsschreiben hält sich die Liste der Kritiker und Befürworter die Waage. Ein Personalreferent steht dazu Rede und Antwort.

Die Auflistung der Anlagen in einer Bewerbung kann helfen, für den Personalreferenten Durchblick in der Bewerbungsmappe zu schaffen. Denn schließen müsse alle für die Stelle wichtigen Details untergebracht und sinnvoll in Verbindung gesetzt werden.

Wie wichtig ist die Auflistung der Anlagen in einer Bewerbung?

Personalreferent: Grundsätzlich freut sich jeder Personalbeauftragte darüber, wenn die Anlagen in einer Bewerbung gelistet werden, denn damit sehe ich auf den ersten Blick, was mir der Bewerber in die Bewerbungsmappe gepackt hat oder welche Anlagen mich in den kryptisch anmutenden Anhängen einer E-Mail erwarten.

Und an welcher Stelle sollte diese Liste der Anlagen in einer Bewerbung idealerweise positioniert werden?

Personalreferent: Die ordentlichste Variante ist ein Anlagenverzeichnis. Dort kann wie bei einem Inhaltsverzeichnis gelistet werden, welche Anlagen sich in der Bewerbung befinden. Das heißt auch, ich muss als Personalreferent nicht lange suchen, wo denn nun in einer winzig kleinen Schrift die Anlagen gelistet sind, denn auf einem extra Blatt – dem Anlagenverzeichnis – kann eine vernünftige Schriftgröße gewählt werden. Meiner Meinung nach sollte dieses Beispiel Schule machen – und nicht die anderen.

Welche andere Optionen gibt es denn noch und wie würden Sie diese bewerten?

Personalreferent: Grundsätzlich gibt es noch die Möglichkeit, die Liste der Anlagen auf das Deckblatt zu nehmen, doch das zerstört für mich ein wenig das Aussehen des Deckblatts, welches durch viel weiße Fläche die Bewerbung elegant einleiten sollte – und nicht zu einem Möchte-Gern-Inhaltsverzeichnis verkommen sollte. Wenn überhaupt eignet sich das Deckblatt nur dann für eine Liste der Anlagen, wenn lediglich in Stichworten „Lebenslauf – Zeugnisse – Zertifikate“ dort geschrieben steht. Allerdings ist dann der Informationsgehalt auch vergleichsweise gering. Ähnlich ist das übrigens bei der Liste der Anlagen im Post-Scriptum-Bereich des Bewerbungsschreibens. Rein optisch ist es unschön und nur mit den soeben genannten Stichworten ist es auch nicht sehr aufschlussreich.

Stichwort: Informationsgehalt. Wie ausführlich soll die Auflistung denn ausfallen?

Personalreferent: Gegenfrage: Wie viel Service wollen Sie mir denn bieten? Wie bereits erwähnt, ist es für mich persönlich absolut überflüssig „Anlagen: Lebenslauf – Zeugnisse – Zertifikate“ zu schreiben, denn das ist für mich Grundvoraussetzung für eine Bewerbung. Hat ein Bewerber nichts Ausführlicheres in petto, kann er es meines Erachtens auch gleich sein lassen, eine Auflistung der Anlagen in der Bewerbung anzuführen, denn diese ist schlicht inhaltslos.

Das Nonplusultra, was ich jemals auf den Tisch bekommen habe, war eine Bewerbung, die ein Anlagenverzeichnis hatte, was analog zum Lebenslauf aufgebaut war, allerdings ähnlich wie das Inhaltsverzeichnis eines Buches aussah. Das heißt, es wurde der Zeitraum angegeben, der Betrieb und anschließend folgte die Seitenzahl der nummerierten und mit Kopfzeile versehenen Anlagen der Bewerbung. Ein Traum für jeden Personalreferenten, denn ich muss meine Zeit nicht mit Suchen verbringen, sondern kann die Unterlagen genießen.

Genießen Personalreferenten eine Bewerbung wirklich?

Personalreferent: Ich denke es gibt wirklich Bewerbungen, die man genießen kann. Nicht nur weil die Anlagen der Bewerbung gelistet sind, sondern vielmehr, weil man merkt, dass sich ein roter Faden durch die Bewerbung zieht. Jetzt mag der eine oder andere denken, der rote Faden sei immer gleich – die Bewerbung auf eine Stelle – aber ein erfahrener Personalreferent merkt sehr wohl, ob sich ein Bewerber etwas bei der Erstellung der Bewerbung gedacht hat, oder nicht.

Doch um Genuss geht es heute schon lange nicht mehr. Wir müssen im Grunde genommen um qualifizierte Mitarbeiter kämpfen und müssen mit den Trends kämpfen, die die folgende Grafik sehr deutlich zeigt:

Statistik: Wie wichtig sind für die Personarekrutierung Ihres Unternehmens die folgenden externen Trends?* | Statista

Wie oft kommt so etwas denn vor?

Personalreferent: Das ist meist abhängig vom Alter des Bewerbers. Ganz junge Bewerber tun sich schwer, das ist klar. Und – um beim Thema zu bleiben: Wer sich um eine Ausbildungsstelle bewirbt, muss meines Erachtens auch keine Liste der ohnehin dürftigen Anlagen beilegen. Aber auch denjenigen, die lange Zeit aus dem Berufsleben ausgestiegen sind oder die sich lange Zeit nicht um eine andere Stelle bemühen mussten, merkt man an, dass sie nicht so viel Enthusiasmus und Liebe bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen und auch der Auflistung der Anlagen haben, wie die Gruppe derer, die sich bewerben, um beispielsweise beruflich aufzusteigen.

Was verhilft denn zu einer guten Bewerbung?

Personalreferent: Ehrgeiz ist immer ein guter Ansporn für eine tolle Bewerbung. Auch meine Nonplusultra-Bewerbung, die ich vorhin erwähnt hatte, war so ein Beispiel: Die Bewerbung war nicht nur in punkto Layout wie aus einem Guss, sondern auch inhaltlich. Im Bewerbungsschreiben wurden die Highlights herausgestellt, die das verbindende Element zwischen Stellenausschreibung und Bewerberprofil darstellten. Die Bewerbungsmappe war eine akribisch aufeinander abgestimmte Best of-Mappe der bisherigen Leistungen und das Anlagenverzeichnis war der passende Platz um die wenigen, aber aussagekräftigen Anlagen aufzulisten.

Nur ein Detail, aber das ist durchaus aussagekräftig: Der Bewerber verzichtete darauf, sieben Meilensteine aus seinem Lebenslauf mit einem entsprechenden Zeugnis zu untermauern. Und er hatte Recht damit, denn das was er mitschickte, war punktgenau passend zu unserer Stelle.

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