Aktualisiert am 1. Februar 2023 von Ömer Bekar

Nein. Laut Antidiskriminierungsgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das im Jahr 2006 in Kraft getreten ist, besteht keine Pflicht mehr, ein Bewerbungsfoto den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Denn das Gesetz besagt, dass ein Bewerber nicht nach Behinderung, Alter, Geschlecht oder Ethnie bevorzugt oder benachteiligt werden darf – kurz um: Diese Angaben und das Bewerbungsfoto sind in der Bewerbung rein rechtlich betrachtet nicht mehr notwendig. Die Praxis jedoch sieht anders aus: Eine Bewerbung kommt in der Regel mit Bewerbungsfoto, verrät ein Personalreferent im Interview.
Wie oft kommt es vor, dass Sie eine Bewerbung ohne Foto bekommen?
Personalreferent: Es ist wirklich eine Seltenheit, dass eine Bewerbung ohne Bewerbungsfoto eingereicht wird. Und dadurch, dass es so selten passiert, ist es auch auffällig – und zwar nicht im positivsten Sinne.
Das heißt, Sie zweifeln die Sinnhaftigkeit des Gesetzes an?
Personalreferent: Nein, das nicht. Ich finde es richtig und wichtig festzulegen, dass kein Bewerber einen Nachteil hat aufgrund seines Alters oder seiner Herkunft, doch dafür darf eigentlich kein Gesetz nötig sein, denn das muss gelebte Unternehmensphilosophie sein.
Ein Beispiel: Stellen Sie sich einmal vor, der Bewerber hat kein Bewerbungsfoto mit eingereicht und kommt dann zum Vorstellungsgespräch, bei dem natürlich deutlich wird, dass er nicht deutscher Abstammung ist. Was wird das Unternehmen wohl tun? Hat ein Betrieb die Einstellung, keine ausländischen Bürger einzustellen, wird er das auch nicht tun – und sich auf die bessere Qualifikation eines anderen Bewerbers rausreden. Rein rechtlich kann der Bewerber dann dagegen vorgehen, falls nur ein Wort zu seiner Herkunft gefallen ist. Doch mal ehrlich: Wer sich so auf eine Stelle „klagen“ könnte, wird in diesem Betrieb keinesfalls glücklich.
So ist in Ihren Augen ein Umdenken Pflicht, nicht aber ein gesetzlicher Zwang?
Personalreferent: Vielleicht hilft der gesetzliche Zwang einigen beim Umdenken, das mag schon sein. Aber im Grunde genommen muss jedes Unternehmen den Bewerber aussuchen, der fachlich und auch menschlich am besten zum Betrieb passt.
Das heißt Sie kucken gar nicht auf die persönlichen Daten und das Foto?
Personalreferent: Ich denke, dass jeder Personalreferent schwindelt, wenn er behauptet, dass er nicht auf die Persönlichkeit eines Bewerbers achtet, aber die Frage ist, woran man diese festmacht. Gut und sinnvoll ist, die Persönlichkeit am Verhalten festzumachen. Am Auftreten einer Person. Am Sprachverständnis eines Menschen – und auch an der Fähigkeit, sich dem Anlass entsprechend zu kleiden.
Das heißt, dass ein Bewerbungsfoto eigentlich eine Chance ist, Zeit zu sparen, oder nicht?
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Personalreferent: Doch, durchaus. Wer sich mit einem Bewerbungsfoto bewirbt, das im Automaten gemacht wurde, der sagt eigentlich: Ich habe kein Interesse an dem Job und mache mir auch keine Mühe. Wenn dann noch die Haare strähnig sind und das T-Shirt ungebügelt ist, dann sagt das doch im Grunde alles. Wer sich so schon auf dem Bewerbungsfoto präsentiert, wird nicht eingeladen – und wer so zum Vorstellungsgespräch kommt, wird die Stelle nicht bekommen.
Also hat auch der Bewerber Vorteile durchs Foto?
Personalreferent: In gewisser Weise schon, denn wer kein Interesse hat und das schon mit einem schlechten Foto zeigt, spart sich die Fahrt zum Unternehmen – von der Vorbereitungsphase sprechen wir nun besser gar nicht.
Ist damit das Foto das Hop- oder Top-Argument?
Personalreferent: Nein. Kein Bewerber würde abgelehnt werden, nur weil er die falsche Hemdfarbe trägt oder eine Brille oder einen Bart. Wenn allerdings beim Foto schon die Unlust und das Desinteresse deutlich wird, dann ist das unabhängig vom Alter, von der Hautfarbe oder sonst einer Äußerlichkeit einfach ein Zeichen dafür, dass der Bewerber den Job gar nicht will – und warum muss der Personalreferent mit solchen Menschen seine Zeit verschwenden? Dafür gibt es in meinen Augen gar keinen Grund.
Also ist das Bewerbungsfoto Ihrer Meinung nach schon notwendig?
Personalreferent: Ja, es gehört für mich dazu, denn schließlich bewirbt sich auch ein Mensch bei uns – und nicht nur aneinandergereihte Zahlen im Lebenslauf. Die Geheimnistuerei, die es für mich mehr ist als ein Schutz vor Diskriminierung, ist nur Zeitschinderei. Wenn ich als Unternehmen einen Bewerber ablehnen möchte, dann kann ich das tun – ich muss nur die richtigen Worte dafür finden oder darf eben andersherum gesagt nicht die falsche Signalworte senden.
Und das heißt?
Personalreferent: Ich muss schon im Vorfeld darauf achtgeben, dass die Stellenanzeige korrekt geschrieben ist. Hinweise auf Geschlecht, Alter, Herkunft oder andere persönliche Daten schreibe ich erst gar nicht rein. Zum Vorstellungsgespräch lade ich neben dem Bewerber stets immer auch den Abteilungsleiter oder einen anderen Kollegen ein – um zu verhindern, allein mit dem Bewerber zu sein, der im Zweifelsfall dann aussagen könnte, ich hätte ihm persönliche Fragen gestellt – die ich ihm gar nicht stellen darf.
Haben Sie das denn schon mal getan?
Personalreferent: Ja, habe ich, aber eher unbewusst. Das Gespräch war gut. Es glich eher einer Unterhaltung. Die Chemie passte. Und dann kam natürlich die Frage, warum der Bewerber 300 Kilometer weit weg von seiner Heimat ziehen möchte. In dem Moment als ich es gesagt habe, bin ich wie „aufgewacht“ und bat den Bewerber höflichst darum, nicht zu antworten, denn die Antwort ginge mich nichts an. Passiert ist nichts, aber eigentlich ist diese Frage definitiv zu persönlich.
Bildnachweis: BillonPhotos.com/fotolia.com, Ingo Bartussek/fotolia.com
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