Formulierung: Gehaltsvorstellung in der Bewerbung

„Bitte geben Sie Ihren Gehaltswunsch in der Bewerbung an.“Dieser Wunsch, der oftmals von Unternehmen in einer Stellenanzeige geäußert wird, stürzt so manchen Bewerber in große Probleme. Die ohnehin schon schwierige Aufgabe, sich in wenigen Worten zu „verkaufen“ wir nun noch potenziert um zwei Fragestellungen: Was will ich verdienen? Und wie formuliere ich diesen Gehaltswunsch? Wie Bewerber geschickt auf diese zwei Fragen reagieren, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Glück haben diejenigen, die sich auf eine Stelle bewerben, die im Rahmen eines speziellen Tarifvertrags vergütet wird, denn dieser ist in aller Regel vorgeschrieben, das heißt: Hier gibt’s es keinen Grund anzugeben, was Sie verdienen wollen. Auch wenn nicht explizit nach der Gehaltsvorstellung gefragt wird, können Sie – zumindest fürs Bewerbungsschreiben – darauf verzichten, sich mit der Frage nach dem Gehalt auseinanderzusetzen. Aber Achtung: Spätestens für die Vorbereitung aufs Vorstellungsgespräch ist die Auseinandersetzung mit dem künftigen Gehalt essentiell wichtig, denn diese Frage ist in der Regel fester Bestandteil des Fragenkatalogs beim Vorstellungsgespräch.

So errechnen Sie Ihr Wunschgehalt

Verständlich ist die Ausflucht mancher Bewerbung beim Thema Gehaltsvorstellung in jedem Fall, doch wird nach gefragt, sollte bereits im Bewerbungsschreiben eine Antwort zu finden sein. Eine Vertröstung auf das Vorstellungsgespräch wird nun ungern gesehen.

Das (nicht-tariflich gebundene) Gehalt wird in der Regel bedingt durch die Region (das Bundesland), die Unternehmensgröße, die Stelle und ihre eigene Qualifikation. Das bedeutet, dass Sie – wenn Sie sich bei der Gehaltsrecherche auf Online-Gehaltsvergleiche stützen – zunächst einmal auf das Bundesland kucken müssen, in dem Sie sich bewerben. Anschließend können Sie nach der Stellenbeschreibung im Gehaltsvergleich fahnden und abwägen, inwiefern Ihre persönliche Qualifikation sich mit dem Anforderungsprofil deckt. In punkto Unternehmensgröße gilt: Je größer der Betrieb ist, desto wahrscheinlicher ist ein Gehalt an der oberen Gehaltstendenz.

Wichtig ist natürlich auch, zu errechnen, was Sie brauchen. Nutzen Sie dazu Brutto-Netto-Rechner, die Ihnen schnell und einfach Auskunft darüber geben, was Sie am Ende des Monats wirklich zur Verfügung haben. Wichtig ist darüber hinaus, den Gehaltswunsch anzugeben, nach dem gefragt wird. Das bedeutet: Wird der jährliche Gehaltswunsch erfragt, multiplizieren Sie Ihr Wunsch-Monatsgehalt mit dem Faktor 12. Auch eine Multiplikation mit dem Faktor 13 ist legitim, denn damit unterstellen Sie ein 13. Monatsgehalt. Tipp: Ob ein Betrieb ein 13. Monatsgehalt zahlt, können Sie oft in den Stellenanzeigen des Unternehmens lesen. Recherchieren ist hierbei wichtig. Aufgrund dieser Berechnungsgrundlagen haben Sie alsbald eine Summe – Ihr Wunsch-Monats-Gehalt (oder Jahres-Gehalt), welches sie als Bruttobetrag angeben können.

Brutto-Netto-Rechner

Der Gehaltsrechner ist ein Service von Nettolohn.de

Darüber hinaus bleibt neben der Recherchetätigkeit auch zu bedenken, was Sie fordern wollen. Sind Sie bereits berufstätig, wollen Sie sich in der Regel mit einem Jobwechsel auch finanziell verbessern oder zumindest nicht verschlechtern. Auch daran können Sie Ihren Gehaltswunsch ausrichten. Haben Sie nun nach reiflicher Überlegung einen Gehaltswunsch vor Augen, so soll nun die Frage beantwortet werden, wie diese angegeben wird.

Formulierungsratgeber: So fassen Sie Ihre Gehaltsvorstellung in Worte

Eins vorweg: Es ist natürlich legitim, die Antwort auf die Frage, welches Gehalt Sie sich wünschen, dem Arbeitgeber vorzuenthalten. Dann behelfen sich Bewerber in der Regel mit den Worten:

„Meine Gehaltsvorstellung würde ich gerne nach einem gemeinsamen Gespräch äußern, da bezüglich des Aufgabenbereichs noch einige Fragen offen sind.“

„Ich freue mich über ein Gehalt, dass meinen Fähigkeiten und Qualifikationen angepasst ist.“

„Gerne würde ich Ihnen im Gespräch meine Qualifikationen und Fähigkeiten noch einmal detailliert erläutert, woraufhin dann auch ein entsprechendes Gehalt besprochen werden kann.“

Verständlich ist dieser „Ausweg“ in jedem Fall, aber auf manche Arbeitgeber wirkt er auch wie eine Flucht und kann dem Bewerber sogar als Unvermögen ausgelegt werden, seine „Ware“ (also die Qualifikation) in Zahlen zu bemessen. Deswegen empfiehlt es sich – falls wirklich noch Fragen offen sind – diese vorab telefonisch zu klären. Dann könnten Sie beispielsweise die folgende Formulierung wählen:

„Nachdem mir auf meine telefonische Nachfrage am __.__. eine detaillierte Stellenbeschreibung zugegangen ist, konnte ich darauf aufbauend eine Gehaltsvorstellung eruieren, die bei __ Euro brutto im Jahr (alternativ im Monat) liegt.“

Alternativ können Sie Ihren Gehaltswunsch so formulieren:

„Aufgrund der fachlichen und auch persönlichen Qualifikation, die ich Ihnen bereits in Ansätzen geschildert habe, halte ich ein Gehalt von ___ Euro pro Monat (pro Jahr) für angemessen.“

„Meine Gehaltsvorstellung liegt – nach sorgfältiger Abwägung meiner Qualifikationen und Ihrer Interessen und der daraus resultierenden großen Passgenauigkeit – bei ___ Euro brutto im Jahr (im Monat).“

„Ein Monatsgehalt von ___ Euro brutto liegt in meinem Vorstellungsbereich.“

„Als Einstiegsgehalt stelle ich mir ein Monatsgehalt von ___ Euro brutto vor.“
(Diese letzte Formulierung eignet sich insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber bereits in der Stellenbeschreibung detailliert über die Einarbeitungszeit gesprochen hat. Ist diese vorüber, kann dies ein Ansatz sein, eine Gehaltserhöhung auszuhandeln.)

Praxistipp: Was tun, wenn Gehaltsansichten differieren?

Liegen Ihre Gehaltsvorstellungen und die des Unternehmens weit auseinander, müssen Sie zunächst einmal die Gründe dafür eruieren. Wird weniger gefordert, als anfangs Ihrerseits angenommen, kann das ein Grund für einen niedrigeren Gehaltsansatz sein. Werden durch die Firmenzugehörigkeit mehr Vergünstigungen geboten (kostenlose Getränke, verbilligte Mitgliedschaften, Firmenhandy, Auto, Laptop …), müssen diese sorgfältig abgewogen werden. Das erfordert Zeit. Bitten Sie den potentiellen Arbeitgeber darum, die doch stark von der Vorstellung abweichende Gehaltsvorstellung in Ruhe durchrechnen zu können. Tun Sie das und melden Sie sich anschließend noch einmal im Unternehmen. So haben beide Parteien Bedenkzeit in punkto Gehalt.

Bildnachweis: Marco2811/fotolia.com, Jeanette Dietl/fotolia.com

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