Bewerbung: Arbeitszeit Formulierung – Beispiele

Eine Arbeitszeit „9 to 5“ ist im Grunde antiquiert. Welche Modelle es gibt und welche Formulierungen passen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Im Grunde geht das Spiel so: Sie geben an, wie Sie arbeiten können und Ihr Arbeitgeber empfindet das als „Begrenzung“ oder erkennt die „Flexibilität“. Klar ist, dass die berühmt-berüchtigte „9 to 5“-Arbeitszeit ein auslaufendes Arbeitszeitmodell ist.

Welche Möglichkeiten Sie haben, wie Sie diese formulieren und wie Ihr Arbeitgeber darauf reagieren kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Grundsätzlich gilt: Einigen sich Betriebe und Arbeitgeber auf flexible Arbeitszeitmodelle, müssen sich beide Seiten erst einmal an die „neue Freiheit“ gewöhnen, diese einüben – und können dann letztlich auch beide davon profitieren. Für Unternehmen ist es die Chance, Fachkräfte zu rekrutieren und sie auch an das Unternehmen zu binden, denn gerade bei jungen, gut ausgebildeten Menschen steht die Work-Life-Balance sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft im Fokus oder wird zum entscheidenden Faktor, warum sich ein Bewerber für einen Arbeitgeber entscheidet.

Damit haben wir nun einmal den umgekehrten Fall beleuchtet und aufgezeigt, welches Kriterium für Bewerber ausschlaggebend ist, um sich bei einem Unternehmen zu bewerben. Neben flexiblen Arbeitszeitmodellen stehen die folgenden Faktoren hoch im Kurs bei Bewerbern:

  • Vergünstigungen durch Partnerverträge mit Versicherungen, Technikanbietern (z.B. Handyverträge) und Dienstleistern (z.B. Fitness-Studios)
  • Kostenlose Getränke und Obst im Büro
  • Geschäftsausrüstung: Laptop, Handy, Auto
  • Bonus-Regelungen, die ab einem bestimmten Umsatz als Prämie ausgeschüttet werden
  • Unterstützung bei Wohnungssuche und Umzug

Wunsch-Arbeitszeit im Bewerbungsschreiben nennen

Doch nun drehen wir den Spieß wieder um und begeben uns auf die Seite des Bewerbers, der vor der schwierigen Aufgabe steht, seine „Wunsch-Arbeitszeiten“ ins Bewerbungsschreiben zu bringen. Grundsätzlich darf natürlich niemand schreiben „ich arbeite von 8 bis 16 Uhr und dabei mache ich grundsätzlich nie eine Ausnahme“. Das geht natürlich nicht. Allerdings ist das Thema auch vielmehr so zu verstehen, dass diverse Gründe keine uneingeschränkte Arbeitszeit zulassen.

Tipp: Wer nur zu „angepassten“ Arbeitszeiten die Stelle annehmen kann, sollte sich im Vorfeld informieren. Rufen Sie beim Personalreferenten an und fragen Sie nach, welche regulären Arbeitszeiten (Kernzeiten) es gibt und ob das Unternehmen ein flexibles Arbeitszeitmodell verfolgt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich gut überlegen, ob Sie Ihre (privaten) Verpflichtungen so organisieren können, dass Sie die Stelle dennoch annehmen können. Wenn ja, bewerben Sie sich! Wenn nicht, suchen Sie nach einem passenderen Angebot, denn nichts ist schlimmer als sich wissentlich bei einem Betrieb zu bewerben, ohne dass die Rahmenbedingungen passen.

Sie haben die (verlässliche!) Info, dass der Betrieb ein flexibles Arbeitszeitmodell hat (weil der Personalreferent dies sagt oder es so in der Stellenanzeige geschrieben stand), dann haben Sie wiederum zwei Möglichkeiten:

  • Sie vertagen das Thema „Arbeitszeiten“ auf das Vorstellungsgespräch. Wenn ohnehin flexible Arbeitszeiten verfolgt werden, ist das in der Regel nur eine Sache der Absprache.
  • Sie nennen bereits im Bewerbungsschreiben Ihre zeitlichen Rahmenbedingungen – idealerweise mit einer hieb- und stichhaltigen Begründung, die auch wertig ist und nicht etwa lautet „ich will ausschlafen“.

Formulierungsratgeber: Wunsch-Arbeitszeiten

In der Regel sind es private Gründe, die „angepasste Arbeitszeiten“ erfordern. Das ist auch legitim, wenn die Begründung nicht etwas flapsig lautet „montags arbeite ich einfach nicht gern“. Das geht natürlich nicht. Wenn aber Kinderbetreuung oder vielleicht sogar ehrenamtliches Engagement zum Grund der veränderten Arbeitszeiten werden, ist das oft kein Problem, sondern zeugt von einer großen Organisationsfähigkeit.

Mögliche Formulierungen dabei sind:

„Mein dreijähriger Sohn geht in die Kindertagesstätte und hat sich dort schon gut eingelebt. Der einzige Nachteil ist: Diese öffnet erst um 7.30 Uhr, so dass ich einen sicheren Arbeitsbeginn erst ab 8.30 Uhr zusagen kann.“

„Mein Mann arbeitet im Schichtdienst. Aktuell stimmen wir unsere Arbeitszeiten insofern aufeinander ab, dass immer einer von uns zuhause ist, wenn unsere siebenjährige Tochter nach Hause kommt. Es wäre schön, wenn wir dies auch weiterhin so beibehalten könnten.“

„Neben meinem (gesunden!) Workaholic-Syndrom setze ich mich auch für wohltätige Zwecke ein. Dabei unterstütze ich Aktionen der Deutschen Knochenmarkspenderdatei (DKMS). Meist sind diese Events an Wochenenden, ab und an allerdings auch an einem Werktag. Es wäre schön, wenn Sie dieses Engagement insofern unterstützen könnten, dass ich via Zeitausgleich die Arbeitszeit wieder aufholen könnte.“

„Aktuell arbeite ich auf Teilzeit-Basis. Dieses Stundenmodell musste ich aufgrund der Kinderbetreuung wählen. Gerne können wir uns auch nach Absprache auf ein anderes Zeitmodell einigen, das insofern flexibel ist, dass ich den morgendlichen Arbeitsbeginn dem Schulbeginn meiner Zwillinge anpassen kann.“

Nachschlagewerk: Arbeitszeitmodelle

Wie eingangs bereits beschrieben, verändern sich die starren Arbeitszeiten immer deutlicher zu flexiblen Varianten. Dennoch gibt es einige „Signalworte“, die Sie kennen sollten:

Das Arbeitszeitmodell „Homeoffice“ bietet Vorteile, erfordert aber auch viel Vertrauen.
  • Vertrauensarbeitszeit: Dieses Arbeitszeitmodell bedeutet, dass Sie – weitestgehend unabhängig – die vertraglich geregelte Wochenarbeitszeit ableisten müssen. Ob Sie dafür frühmorgens bereits im Betrieb sind oder bis nachts am Schreibtisch sitzen, ist dabei egal. Natürlich müssen Sie für Meetings oder Kunden erreichbar sein. Der Nachteil: Überstunden verhallen meist ungehört.
  • Gleitzeit: Dieses Arbeitszeitmodell ist die etwas strengere Variante der Vertrauensarbeitszeit, denn sie weist meist eine Kernarbeitszeit aus. Ein weiterer Unterschied zur Vertrauensarbeitszeit liegt in den Überstunden. Diese werden bei Gleitzeit in der Regel (mittels Stechuhr) erfasst und auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.
  • Arbeitszeit nach Arbeitsanfall: Dieses Modell ist bekannt als „kapazitätsorientiere Arbeitszeit“. Festangestellte mit einem Fixum kennen diese Regelung oft nicht, denn wie der Name schon sagt wird nur gearbeitet, wenn auch Arbeit vorhanden ist. Meist wird diese dann im Homeoffice erledigt. Doch finanziell betrachtet ist dieses Modell unberechenbar. Alternativ kann ein „Jahresarbeitszeit-Modell“ vereinbart werden. Das bedeutet, Sie bekommen ein monatliches Fixum und dennoch wird nur gearbeitet, wenn es etwas zu tun gibt.
  • Jobsharing: Wie der Begriff schon sagt, teilen sich dabei zwei Arbeitskräfte eine Stelle. Der Vorteil ist, dass das Unternehmen immer auf eine Arbeitskraft setzen kann. Nur organisatorisch ist es eine kleine Herausforderung für die Betroffenen.
  • Teilzeit: Ist von einer „Teilzeit-Stelle“ die Rede, sollten Sie nachfragen, um wieviel Stunden (oder Prozent) es sich handelt. Auch die Einteilung ist sinnvoll zu erfragen, denn wer eine Teilzeitstelle in drei Tagen erfüllt, erspart sich die Fahrzeit an den anderen Tagen.
  • Homeoffice: Dieses Arbeitsmodell kann nur funktionieren, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter vertraut, denn wer nicht einmal mehr zur Arbeitsstelle gehen muss und so viel Freiheit genießt, zuhause einfach nur den Laptop anschalten zu müssen, muss sich bereits als verlässliche Arbeitskraft etabliert haben.

Bildnachweis: Günter Menzl/fotolia.com, PhotoSG/fotolia.com

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